Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Vorschriften über Leichenöffnungen gelten sinngemäß auch für jene Fälle, in denen keine vollständigen Leichenöffnungen vorgenommen, sondern nur einzelne Körperhöhlen geöffnet werden oder operative Eingriffe an der Leiche erfolgen.
In Kraft seit 31.12.1969 bis 31.12.9999
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