Anl. 1/03 BDG 1979

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

3.34. Im Wirtschaftsdienst wird der in Z 3.11 lit. a angeführte vierjährige Zeitraum bis zum Höchstausmaß von zwei Jahren durch die Zeit des erfolgreichen Besuches einer einschlägigen mittleren berufsbildenden Lehranstalt ersetzt.3.34. Im Wirtschaftsdienst wird der in Ziffer 3 Punkt 11, Litera a, angeführte vierjährige Zeitraum bis zum Höchstausmaß von zwei Jahren durch die Zeit des erfolgreichen Besuches einer einschlägigen mittleren berufsbildenden Lehranstalt ersetzt.

Definitivstellungserfordernisse:

3.35. Für die in Z 3.16 angeführte Verwendung der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 3.3.35. Für die in Ziffer 3 Punkt 16, angeführte Verwendung der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 3.

In Kraft seit 10.10.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1/03 BDG 1979


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1/03 BDG 1979 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

47 Entscheidungen zu Anl. 1/03 BDG 1979


Entscheidungen zu § anlage1-03 BDG 1979


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1/03 BDG 1979


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1/03 BDG 1979 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis BDG 1979 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1/02 BDG 1979
Anl. 1/04 BDG 1979