Anl. 1/11 BDG 1979

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
  1. a)Litera aHöchstalter von 30 Jahren - in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen von 35 Jahren – bei Eintritt in den Exekutivdienst,
  2. b)Litera bMindestgröße von 1,68 m, bei weiblichen Beamten eine Mindestgröße von 1,63 m,
  3. ca)Litera caerfolgreicheErfolgreiche Ablegung der AufnahmsprüfungAufnahmeprüfung und
  4. db)Litera dbauf Verlangen der Dienstbehörde die Selbstverpflichtung zur Kasernierung im Rahmen der jeweils geltenden Dienstvorschriften.

Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.2011
  1. a)Litera aHöchstalter von 30 Jahren - in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen von 35 Jahren – bei Eintritt in den Exekutivdienst,
  2. b)Litera bMindestgröße von 1,68 m, bei weiblichen Beamten eine Mindestgröße von 1,63 m,
  3. ca)Litera caerfolgreicheErfolgreiche Ablegung der AufnahmsprüfungAufnahmeprüfung und
  4. db)Litera dbauf Verlangen der Dienstbehörde die Selbstverpflichtung zur Kasernierung im Rahmen der jeweils geltenden Dienstvorschriften.

Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen

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