Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die §§ 22b Abs. 1, 27a, 121 Abs. 4 und 152 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 122/2011 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
In Kraft seit 28.12.2011 bis 31.12.9999
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