Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die erfolgreiche Absolvierung der Grundausbildung ist durch die erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung nachzuweisen. Die erfolgreiche Absolvierung der Facharbeiter-Aufstiegsausbildung ist durch die erfolgreiche Ablegung der Facharbeiter-Aufstiegsprüfung nachzuweisen.
In Kraft seit 01.05.2015 bis 31.12.9999
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