Ausbildungsverordnung Handwerklicher Dienst (AusbVOHandwD) Fundstelle

AusbVOHandwD - Ausbildungsverordnung Handwerklicher Dienst

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Mai 2015 über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppen P1 und P2, die Entlohnungsgruppen p1 und p2, und für die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung (Ausbildungsverordnung Handwerklicher Dienst - AusbVOHandwD)

StF: LGBl. Nr. 29/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 24 bis 36 des Burgenländischen Landesbeamten-Dienstrechtsgesetzes 1997 - LBDG 1997, LGBl. Nr. 17/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 54/2014, und des § 9 Abs. 1 des Burgenländischen Landesvertragsbedienstetengesetzes 2013 - Bgld. LVBG 2013, LGBl. Nr. 57/2013, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 22/2015, wird verordnet:

In Kraft seit 01.05.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Ausbildungsverordnung Handwerklicher Dienst (AusbVOHandwD) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Ausbildungsverordnung Handwerklicher Dienst (AusbVOHandwD) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Ausbildungsverordnung Handwerklicher Dienst (AusbVOHandwD) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Ausbildungsverordnung Handwerklicher Dienst (AusbVOHandwD) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Ausbildungsverordnung Handwerklicher Dienst (AusbVOHandwD) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis AusbVOHandwD Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 AusbVOHandwD