Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Wahl des Kammervorstandes und der Delegiertenversammlung hat innerhalb der letzten sechs Monate vor Ablauf der fünfjährigen Funktionsperiode stattzufinden. Die Wahlanordnung erfolgt durch Beschluss des Kammervorstandes, welcher kundzumachen ist.
In Kraft seit 12.09.2001 bis 31.12.9999
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