Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die Funktionsperiode der Organe der Apothekerkammer beträgt fünf Jahre, ausgehend vom 1. Juli 2012. Die Wahl der Organe ist alle fünf Jahre abzuhalten.
In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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