Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Funktionsperiode der Organe der Apothekerkammer beträgt fünf Jahre, ausgehend vom 1. Juli 2012. Die Wahl der Organe ist alle fünf Jahre abzuhalten.
In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 2 Apok-Wo
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 Apok-Wo selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 2 Apok-Wo