§ 27 APG

APG - Allgemeines Pensionsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die §§ 3 Abs. 1 Z 2 sowie 4 Abs. 5 Z 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 138/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

In Kraft seit 31.07.2013 bis 31.12.9999
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