§ 22 APG

APG - Allgemeines Pensionsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Es treten in Kraft:

1.

mit 1. August 2010 die §§ 9 Abs. 2 sowie 15 Abs. 2 Z 11 und 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2010;

2.

rückwirkend mit 1. Jänner 2005 § 15 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2010.

In Kraft seit 19.08.2010 bis 31.12.9999
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