§ 17 APG

APG - Allgemeines Pensionsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Es treten in Kraft:

1.

mit 1. Jänner 2006 die §§ 4 Abs. 5 Z 1 und 15 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 132/2005;

2.

rückwirkend mit 1. Jänner 2005 die §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 4, 11 Z 2 und 7, 15 Abs. 2 Z 1 lit. c und d sowie Z 10 und 11, Abs. 4 Z 1 sowie Abs. 6 und 7 sowie 16 Abs. 4 und 9 und die Anlage 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 132/2005.

In Kraft seit 19.11.2005 bis 31.12.9999
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