Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
§ 16 Abs. 7 und die Anlage 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 122/2011 treten rückwirkend mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
In Kraft seit 28.12.2011 bis 31.12.9999
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