§ 18 APG

APG - Allgemeines Pensionsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

(1) Die §§ 4 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 9 Abs. 2 sowie die Anlage 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 130/2006 treten mit 1. Juli 2006 in Kraft.

(2) Die Anlage 1 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2006 außer Kraft.

In Kraft seit 28.07.2006 bis 31.12.9999
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