Organe der Arbeiterkammer sind:
1.
die Vollversammlung,
2.
der Vorstand,
3.
das Präsidium nach Maßgabe des § 55,
4.
der Präsident,
5.
die Ausschüsse,
6.
die Fachausschüsse,
7.
der Kontrollausschuß.
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