Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die näheren Bestimmungen über die Durchführung der Wahl werden in der Arbeiterkammer-Wahlordnung getroffen, die der Bundesminister für Arbeit und Soziales durch Verordnung erläßt.
In Kraft seit 01.01.1992 bis 31.12.9999
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