§ 951 ABGB (weggefallen)

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 951 ABGB seit 31.12.2016 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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1 Diskussion zu § 951 ABGB


Pflichtteil von susi1 zum § 951 ABGB

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Ich bin die einzige Tochter aus der 1.geschiedenen Ehe meines Vaters. In der 2.Ehe erbaute er ein Haus und übergab seine Hälfte 1997 an seine Frau. 1 Woche später ließ er seiner Tochter aus dieser Ehe einen Pflichtteilverzicht gegen 200000 öS unterschreiben. Mich wollte er mit 100.000 öS zu einem... mehr lesen...

§ 951 ABGB | 0 Antworten | 1907 Aufrufe | 03.12.10

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