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§ 956 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 956 ABGB (weggefallen)
ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 956 ABGB
seit 31.12.2016 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
0
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Entscheidungen zu § 956 ABGB
Entscheidungen zu § 956 ABGB
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168
Entscheidungen des VwGH
(02/1948)
22
Entscheidungen des VfGH
(01/1980)
2
Entscheidungen zu § 956 Abs. 1 ABGB
Entscheidungen des OGH
(09/1905)
11
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Entscheidungen des OGH
(09/1905)
2
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Inhaltsverzeichnis ABGB
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Paragrafennavigation
§ 946 ABGB Unwiderruflichkeit der Schenkungen.
§ 947 ABGB 1) wegen Dürftigkeit;
§ 948 ABGB 2) Undankes;
§ 949 ABGB
§ 950 ABGB 3) Verkürzung des schuldigen Unterhalts;
§ 951 ABGB (weggefallen)
§ 952 ABGB (weggefallen)
§ 953 ABGB 5) der Gläubiger;
§ 954 ABGB 6) wegen nachgeborner Kinder.
§ 955 ABGB Welche Schenkungen auf die Erben nicht übergehen.
§ 956 ABGB (weggefallen)
§ 957 ABGB Verwahrungsvertrag;
§ 958 ABGB
§ 959 ABGB Wann er in einen Darlehens- oder Leihvertrag;
§ 960 ABGB oder in eine Bevollmächtigung übergehe.
§ 961 ABGB Pflichten und Rechte des Verwahrers;
§ 962 ABGB
§ 963 ABGB
§ 964 ABGB
§ 965 ABGB
§ 966 ABGB
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 955 ABGB
§ 957 ABGB
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