Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Melk vom 8. Februar 2008, GZ 6 U 42/07g-16, wurde Reinhard B***** im zweiten Rechtsgang von dem wider ihn erhobenen Vorwurf, er habe am 26. Februar 2007 in Melk das beeidete Straßenaufsichtsorgan Erika Sch*****, sohin eine Beamtin, während einer Amtshandlung, nämlich der Überwachung der Einhaltung eines Halte- bzw Parkverbots, tätlich angegriffen, indem er sie am rechten Oberarm gepackt und versucht habe, sie zu sich zu drehen, abermals freiges... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt beantragte beim Untersuchungsrichter des Landesgerichtes Klagenfurt am 26. Juli 2001 Vorerhebungen gegen den Rechtsanwalt Dr. Gerhard G***** wegen des Verdachtes des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (S 1 f). Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt beantragte beim Untersuchungsrichter des Landesgerichtes Klagenfurt am 26. Juli 2001 Vorerhebungen gegen den Rechtsanwalt Dr. Gerhard G***** wegen des Verdachtes des ... mehr lesen...
Gründe: Über Roman H***** wurde - nachdem gegen ihn die Voruntersuchung wegen §§ 127, 130 erster Satz, 131 und 15 StGB eingeleitet worden war - mit Beschluß des Untersuchungsrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 13.Februar 1997, GZ 7 d Vr 1410/97-9, aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit b StPO die Untersuchungshaft verhängt. Ohne Abgabe einer Rechtsmittelerklärung zu diesem Beschluß beantragte der Beschuldigte sofort seine Enthaftung ... mehr lesen...
Norm: Geo §120 Abs5Geo §121 Abs5StPO §13 Abs3StPO §23
Rechtssatz: Im gerichtlichen Strafverfahren ist gemäß § 23 StPO jeder Gerichtssitzung - und damit auch jeder Sitzung des im § 13 Abs 3 StPO genannten Senates - ein Schriftführer beizuziehen (Lohsing-Serini, 138; Mayer, Commentar zu § 23 Nr 12). Bei Beurkundung der Beratung und Abstimmung durch einen Vermerk hat der Schriftführer diesen Abstimmungsvermerk zu unterschreiben (§ 120... mehr lesen...
Norm: ARHG §55StPO §12 Abs1StPO §13 Abs3
Rechtssatz: Da die Tätigkeit des Bezirksgerichtes im Rahmen der ihm durch § 55 Abs 1 erster Fall ARHG zugewiesenen Tätigkeit nicht der Aufsicht der Ratskammer gemäß § 12 Abs 1 StPO aF unterlag, wäre zur Entscheidung über die Beschwerden gegen bezirksgerichtliche Beschlüsse der Drei-Richter-Senat (§ 13 Abs 3 StPO) berufen gewesen. Entscheidungstexte 15 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 7.April 1988, GZ 4 d Vr 1944/88-21, wurde Krzystof W***** des Verbrechens (richtig: Vergehens) der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt und zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Gemäß § 43 Abs. 1 StGB wurde diese Strafe unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Mit Strafverfügung des Bezirksgerichtes Hernals vom 25. April 1990, GZ 10... mehr lesen...
Gründe: I. Aus den dem Obersten Gerichtshof übermittelten Akten des Landesgerichtes Linz ergibt sich: 1. Im Strafverfahren gegen Dr.Gernot P*** und andere, AZ 20 Vr 3119/85, beantragte die Staatsanwaltschaft Linz am 3. November 1987 (unter anderem) die Ausscheidung des Verfahrens gegen die Beschuldigten Dkfm.Roland L*** und Dkfm.Tankred H*** gemäß § 57 StPO, wobei sie unter einem Strafantrag gegen Dkfm.L*** wegen Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs. 2 "Z 1" und Abs. 3... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §410 Abs1
Rechtssatz: Die Beschlußfassung nach dem § 410 Abs 1 StPO obliegt dem Drei-Richter-Senat. Entscheidungstexte 11 Os 153/86 Entscheidungstext OGH 28.10.1986 11 Os 153/86 Veröff: EvBl 1987/98 S 347 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0096274 Dokumentnumme... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Weyer vom 17.Juni 1985, GZ U 150/84-16, wurde der am 12.Juni 1938 geborene Kraftfahrer Karl B*** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs 1 und Abs 4, erster Fall, StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 42 Tagessätzen zu je 80 S, im Fall der Uneinbringlichkeit zu 21 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Ihm liegt zur Last, am 20.August 1984 in Reichraming den Herbert M*** fahrlässig am Körper schwer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt als Schöffengericht vom 9.April 1981, GZ. 12 a Vr 1465/80-10, wurde Harald A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2, Abs. 3 StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 8 Monaten verurteilt, die gemäß § 43 Abs. 1 StGB. unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit der Strafverfügung des Bezirksgerichtes Baden vom 9. März 1982, AZ. U 471/82, wurde er sodann... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.Juni 1951 geborene Georg A wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 1.Juli 1982, GZ. 5 c Vr 9335/81-13, des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2, 2. Fall StGB (begangen in der Zeit zwischen dem 13.März 1980 und dem 2.Dezember 1980 in Wien durch die mit Bereicherungsvorsatz getätigte Zueignung von insgesamt 5 unter fremdem Vorbehaltseigentum stehenden und ihm bloß anvertrauten PKWs im Gesamtwert von 248.6... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §292StPO §411 Abs4
Rechtssatz: Die Prüfung eines ein schöffengerichtliches Urteil betreffendes Gnadengesuchs obliegt dem Drei-Richter-Senat. Eine gesetzwidrige Beschlußfassung durch den Vorsitzenden allein gereicht dem Verurteilten zum Nachteil. Entscheidungstexte 11 Os 140/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 11 Os 140/82 ... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §220
Rechtssatz: Aus § 220 StPO ist zwar abzuleiten, daß vor der Hauptverhandlung - im "Zwischenverfahren" - der Vorsitzende allein zur Entscheidung über einen Antrag auf Verfahrenshilfe (und zur Bestellung eines Verteidigers) zuständig ist, liegt doch der für den Angeklagten maßgebende Unterschied zwischen der Bestellung eines Verteidigers nach § 41 Abs 2 oder Abs 3 StPO nur in der Kostenfrage;... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §367 Abs1StPO §375
Rechtssatz: Beschlüsse nach § 367 Abs 1 StPO und nach § 375 StPO sind von einem Senat von drei Richtern zu fassen. Gegen solche Beschlüsse ist ein Rechtsmittel nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 10 Os 139/79 Entscheidungstext OGH 10.10.1979 10 Os 139/79 Veröff: SSt 50/60 = EvBl 1980/56 S 188 = RZ 1980/38 S 173 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde 1) die (vom Angeklagten) gegen das Urteil (des Schöffengerichtes) vom 14.9.1978, ON 28 (womit er des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen und über ihn hiefür eine Freiheitsstrafe verhängt worden war), angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde (im Hinblick auf den von ihm in der Hauptverhandlung abgegebenen Rechtsmittelverzicht gemäß § 285 a Z 1 StPO) zurückgewiesen, 2) der Antrag des Angeklagten, ... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §194
Rechtssatz: Während des Rechtsmittelverfahrens im Schöffengerichtsverfahren und Geschworenengerichtsverfahren hat der Vorsitzende die Untersuchungshaft zu verhängen, über eine dagegen erhobene Beschwerde entscheidet die Ratskammer; gegen deren Entscheidung ist dann noch der Rechtszug an das OLG gemäß § 114 StPO gegeben. OLG Wien vom 30.09.1976, 13 Bs 448/75 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §292
Rechtssatz: Kein (gemäß § 292 StPO zu behebender) Nachteil, wenn statt des Dreirichtersenats gesetzwidrig ein Einzelrichter entscheidet; daher nur Feststellung der Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 12 Os 66/78 Entscheidungstext OGH 20.04.1978 12 Os 66/78 12 Os 87/79 Entscheidungstext OGH 21.0... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §47 Ac
Rechtssatz: Über die Zulässigkeit einer Anschlußerklärung gemäß § 47 StPO entscheidet außerhalb der Hauptverhandlung gemäß § 13 Abs 3 StPO der Drei-Richter-Senat. Entscheidungstexte 11 Os 55/77 Entscheidungstext OGH 26.04.1977 11 Os 55/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Die Abweisung eines Antrages auf Urteilsberichtigung erfolgt durch den Vorsitzenden. Entscheidungstexte 11 Os 155/75 Entscheidungstext OGH 14.09.1976 11 Os 155/75 12 Os 173/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 12 Os 173/76 Veröff: SSt 48/5 ... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3
Rechtssatz: Aus dem Verfahrensfehler, dass an Stelle eines einzigen Richters ein richterliches Kollegium entschieden hat (ein funktioneller Zuständigkeitsmangel), ist kein Nachteil für den Beschwerdeführer erkennbar (hier: Beschlussfassung nach § 285b StPO durch einen Dreirichtersenat). Entscheidungstexte 9 Os 36/76 Entscheidungstext OGH 28.04.1976 9 Os 36/76 ... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Dadurch, daß durch einen Beschluß auf Berichtigung eines Urteils, wenn auch über Antrag des Angeklagten, nicht Mängel im Sinne des § 270 Abs 3 StPO richtiggestellt wurden, sondern eine Ergänzung der
Entscheidungsgründe: vorgenommen wurde, ist das Gesetz in den Bestimmungen des § 270 Abs 3 StPO verletzt. Zur Fassung eines Beschlusses auf Berichtigung eines Urteils ist nicht der Vorsitzende des Schöffe... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §220 ff
Rechtssatz: Nach den Bestimmungen des XVII Hauptstückes der Strafprozeßordnung ist dem Vorsitzenden mit Ausnahme der Fälle, in denen die Ratskammer zuständig ist (§§ 225, 226, 227 StPO), alle Entscheidungsgewalt im Zwischenverfahren übertragen. Für Entscheidungen eines nach § 13 Abs 3 StPO zusammengesetzten Drei-Richter-Senat ist vor Beginn der Hauptverhandlung kein Raum. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §391 Abs3
Rechtssatz: Im Verfahren vor dem Schöffengericht ist außerhalb der Hauptverhandlung über die Uneinbringlichkeit oder Höhe der vom Verurteilten zu ersetzenden Kosten des Strafverfahrens in einer Versammlung von drei Richtern Beschluß zu fassen. Entscheidungstexte 11 Os 208/64 Entscheidungstext OGH 24.09.1964 11 Os 208/64 Veröff: SSt XXXV/48 = Ev... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs1 Z2StPO §13 Abs3StPO §19 Abs2StPO §40 Abs2StPO §287 Abs2StPO §469StPO §470StPO §471StPO §472 Abs2
Rechtssatz: Für das Verfahren über eine Berufung gegen ein bezirksgerichtliches Urteil vor dem Gerichtshof erster Instanz ergibt sich aus den Bestimmungen der §§ 13 Abs 1 Z 2 und Abs 3, 19 Abs 2, 469, 470, 472 Abs 2 StPO eine obligatorische Berichterstattung durch ein vom Vorsitzenden verschiedenes Senatsmitglied. Die Übernahme a... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Der Berichtigungsbeschluß betreffend das Urteil eines Gerichtshofes ist in einer Versammlung von drei Richtern zu fassen. Entscheidungstexte 8 Os 379/61 Entscheidungstext OGH 30.10.1961 8 Os 379/61 Veröff: SSt XXXII/92 = EvBl 1962/84 S 81 = JBl 1962,159 12 Os 122/68 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs3StPO §82
Rechtssatz: Nach Einstellung einer Voruntersuchung ist der Gerichtshof erster Instanz zur Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht zuständig. Entscheidungstexte 4 Os 676/36 Entscheidungstext OGH 03.11.1936 4 Os 676/36 Veröff: SSt XVI/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...