Norm
StPO §13 Abs3Rechtssatz
Aus dem Verfahrensfehler, dass an Stelle eines einzigen Richters ein richterliches Kollegium entschieden hat (ein funktioneller Zuständigkeitsmangel), ist kein Nachteil für den Beschwerdeführer erkennbar (hier: Beschlussfassung nach § 285b StPO durch einen Dreirichtersenat).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0096295Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.05.2012