Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 16.11.2020, Gz. 2020-0.579.645, wurde festgestellt, dass die Erhaltung der Hausanlage, ehemals XXXX in Wien 18., XXXX , im Sinne einer Teilunterschutzstellung gemäß §§ 1, 3 DMSG im Umfang des dem Bescheid beiliegenden Planes im öffentlichen Interesse gelegen sei. Der Bescheid wurde der Mag. Galanda Rechtsanwalt GmbH als ausgewiesener Vertreterin des Eigentümers der gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.01.2021, GZ: W233 2152174-3/2E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.12.2020, Zl. 1134236403 - 20117153115.06.2018, als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt A) und in Spruchpunkt B aufgrund eines Versehens die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Sac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind nach traditionellem Ritus verheiratet, und stellten nach illegaler Einreise in die Republik Österreich auch als Eltern der Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer für alle am XXXX einen Antrag auf Internationalen Schutz. Für die minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer wurden keine eigenen Fluchtgründe vorgebracht. Die von der Zweitbeschwerdeführerin vorgebrachten Fluchtgründe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind nach traditionellem Ritus verheiratet, und stellten nach illegaler Einreise in die Republik Österreich auch als Eltern der Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer für alle am XXXX einen Antrag auf Internationalen Schutz. Für die minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer wurden keine eigenen Fluchtgründe vorgebracht. Die von der Zweitbeschwerdeführerin vorgebrachten Fluchtgründe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind nach traditionellem Ritus verheiratet, und stellten nach illegaler Einreise in die Republik Österreich auch als Eltern der Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer für alle am XXXX einen Antrag auf Internationalen Schutz. Für die minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer wurden keine eigenen Fluchtgründe vorgebracht. Die von der Zweitbeschwerdeführerin vorgebrachten Fluchtgründe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind nach traditionellem Ritus verheiratet, und stellten nach illegaler Einreise in die Republik Österreich auch als Eltern der Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer für alle am XXXX einen Antrag auf Internationalen Schutz. Für die minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer wurden keine eigenen Fluchtgründe vorgebracht. Die von der Zweitbeschwerdeführerin vorgebrachten Fluchtgründe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind nach traditionellem Ritus verheiratet, und stellten nach illegaler Einreise in die Republik Österreich auch als Eltern der Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer für alle am XXXX einen Antrag auf Internationalen Schutz. Für die minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer wurden keine eigenen Fluchtgründe vorgebracht. Die von der Zweitbeschwerdeführerin vorgebrachten Fluchtgründe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind nach traditionellem Ritus verheiratet, und stellten nach illegaler Einreise in die Republik Österreich auch als Eltern der Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer für alle am XXXX einen Antrag auf Internationalen Schutz. Für die minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer wurden keine eigenen Fluchtgründe vorgebracht. Die von der Zweitbeschwerdeführerin vorgebrachten Fluchtgründe ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wies den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz mit dem im
Spruch: genannten Bescheid bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100 idF BGBl. I Nr. 24/2016, ab. Unter einem wurde dem Antragsteller gemäß § 8 Abs. 1 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Gegen die Abweisung des Antrages... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch man... mehr lesen...
Begründung: Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.10.2020, Zl. XXXX (gekürzte Ausfertigung dieses Erkenntnisses vom 03.11.2020, Zl. XXXX ) wurde der Beschwerde gegen den Bescheid des BFA vom 08.03.2017, Zl. XXXX stattgegeben und XXXX (richtig: XXXX ) XXXX gem. § 3 Abs. 1 iVm § 34 Absatz 2 Asylgesetz der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gem. § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wurde festgestellt, dass XXXX (richtig: XXXX ) XXXX damit kraft Gesetzes ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen:XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien (in Folge: Behörde) vom 14.09.2020, Zl. Jv 8252/20h, vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Bescheid enthielt keine Rechtsmittelbelehrung, sondern folgende Benachrichtigung: „Gem. § 112 Abs. 2 BDG 1979 ist ein Rechtsmittel gegen die vorläufige Suspendierung nicht zulässig.“ Der Bescheid wurde dem ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs (in Folge: Behörde) wurden Anträge des XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) auf Erweiterung seiner Waffenbesitzkarte um eine „Pumpgun“ und auf Erweiterung seiner Waffenbesitzkarte um eine Waffe der Kategorie B abgewiesen, andere Anträge (Erweiterung der Waffenbesitzkarte um drei Magazine bzw. um ein Magazin der Kategorie A ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.09.2020 wurde der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.06.2017, Zl. XXXX , stattgegeben und dem Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Als Geburtsdatum wurde der XXXX festgestellt. 2. Mit Datum vom 06.10.2020, GZ W139 2162428-1/22E, wurde das mündlich verkündete Erkenntnis vom 17.09.2020 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit schriftlich ausgefertigtem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.09.2020 wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12.07.2016, Zl. XXXX , hinsichtlich Spruchpunkt I als unbegründet abgewiesen und der Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt II stattgegeben und dem Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Dem Beschwerdeführer wurde eine ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Gegenstand ist die Frage, ob der mündlich verkündete, als Disziplinarerkenntnis bezeichnete Ausspruch einer nicht bezeichneten Behörde, vertreten durch einen nicht genannten Organwalter, den „[unleserliche Unterschrift], Obstlt“, schriftlich dokumentiert durch undatierten Schriftsatz ohne Geschäftszahl, mit dem gegen XXXX (in Folge: beschwerdeführende Partei) eine Geldbuße verhängt werden sollte, einen beim Bundesverwaltungsgericht bekämpfbaren Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründen ersichtlich ist, dass die Revision nicht zulässig ist. Diese Unrichtigkeit war daher nach den genannten Bestimmungen zu berichtigen. B) Unzulässigkeit der Revision: Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch: seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Der Ausspruch ist kurz zu begründen. Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig, weil die Entscheidung nicht von d... mehr lesen...
Entscheidungsgründen ersichtlich ist. Diese Unrichtigkeit war daher nach den genannten Bestimmungen zu berichtigen. B) Unzulässigkeit der Revision: Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch: seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Der Ausspruch ist kurz zu begründen. Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig, weil die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer der ihm mit Bescheid vom 15.01.2017 zuerkannte Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 Abs. 1 AsylG 2005 von Amts wegen aberkannt (Spruchpunkt I). Die mit Bescheid vom 15.01.2017 erteilte befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter wurde gemäß § 9 Abs. 4 AsylG entzogen und der Antrag vom 26.11.2019 auf Verlängerung der befristeten Aufenthaltsberechtigung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich (im Folgenden kurz belangte Behörde oder BFA genannt) vom 22.9.2017 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status des Asylberechtigten abgewiesen, dem Beschwerdeführer jedoch der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum 22.9.2018 erteilt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 01.09.2019 wurden dem Beschwerdeführer XXXX Jahre, XXXX Monate und XXXX Tage auf sein Besoldungsdienstalter für die Verwendungsgruppe XXXX angerechnet. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der maßgebliche Sachverhalt unter Zugrundelegung seiner Angaben im Datenerhebungsblatt für das Besoldungsdienstalter und der entsprechenden Nachweise ermittelt worden sei. Dem Beschwerdeführer wurden XXX... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 01.12.2017 wies das BFA den Antrag auf internationalen Schutz vom 14.07.2017 sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 idgF (Spruchpunkt I.), als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG ab (Spruchpunkt II.). Gleichzeitig wurde ein Aufenthalt... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das VwGVG, BGBl. I 2013/33 i.d.F. BGBl. I 2013/122, geregelt (§ 1 leg.cit.). Gemäß § 58 Abs. 2 VwGVG bleiben entgegenstehende Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits kundgemacht wurden, in Kraft. Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschw... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das VwGVG, BGBl. I 2013/33 i.d.F. BGBl. I 2013/122, geregelt (§ 1 leg.cit.). Gemäß § 58 Abs. 2 VwGVG bleiben entgegenstehende Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits kundgemacht wurden, in Kraft. Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwe... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Dat... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der geltenden Fassung (in Folge: AVG), der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 03.04.2020, W162 2179701-2/14E, W162 2179703-2/15E und W162 2179702-2/14E, betreffend die Beschwerden der 1. XXXX , 2. XXXX und 3. XXXX gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.11.2017, Zahlen 1065128800-150392874, 1065128702-150392866, 1065128506-150393862 hat das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 stattgegeben und den BF gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 AsylG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 03.04.2020, W162 2179701-2/14E, W162 2179703-2/15E und W162 2179702-2/14E, betreffend die Beschwerden der 1. XXXX , 2. XXXX und 3. XXXX gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.11.2017, Zahlen 1065128800-150392874, 1065128702-150392866, 1065128506-150393862 hat das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 stattgegeben und den BF gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 AsylG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 03.04.2020, W162 2179701-2/14E, W162 2179703-2/15E und W162 2179702-2/14E, betreffend die Beschwerden der 1. XXXX , 2. XXXX und 3. XXXX gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.11.2017, Zahlen 1065128800-150392874, 1065128702-150392866, 1065128506-150393862 hat das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 stattgegeben und den BF gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 AsylG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt 1. Mit Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenat vom 08.04.2008, Zl 243.490/0/8E-I/01/03 (der Vorgängerorganisation des Asylgerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichtes als Instanz in Asylverfahren) wurde der Berufung des nunmehrigen Antragstellers, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes (nunmehr: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) vom 10.10.2003, Zl 01 28.111-BAT dahingehend stattgegeben, dass dem Antragsteller gemäß dem damali... mehr lesen...