Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen:1.1. Mit Disziplinaranzeige der Landespolizeidirektion Salzburg, bei der die Disziplinaranzeige des Dienstvorgesetzten am 04.09.2021 einlangte, wurde eine (nach Sicht der Dienstbehörde) schuldhafte Dienstpflichtverletzung des RevInsp XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wie folgt beschrieben: „RevInsp XXXX ist verdächtig gegen die Dienstpflicht Weisungen gemäß § 44 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vorzeitig aus dem Wehrdienst entlassen. 2. Mit Mail vom 13.11.2021 erhob der BF dagegen Beschwerde und brachte vor, dass er nicht Cannabis, sondern ein Medikament mit Codein konsumiert habe. Die belangte Behörde legte die Beschwerde und den Akt betreffend das vorliegende Verfahren mit Schriftsatz vom 25.11.2021 dem Bundesverwaltungsgericht vor. 3. Mit Mängelbehebungsauftrag v... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Nach Durchführung einer nichtöffentlichen Beschlussfassung im Senat 45 hat der Vorsitzende des genannten Senates in Erledigung einer Disziplinaranzeige des Militärkommandanten Kärnten den in weiterer Folge bekämpften Beschluss konzipiert und eigenhändig gefertigt. 1.2. Dieses Konzept wurde in weiterer Folge eingescannt und sowohl dem Vertreter des Disziplinarbeschuldigten ( XXXX , vertre... mehr lesen...