Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen:1.1. Mit Disziplinaranzeige der Landespolizeidirektion Salzburg, bei der die Disziplinaranzeige des Dienstvorgesetzten am 04.09.2021 einlangte, wurde eine (nach Sicht der Dienstbehörde) schuldhafte Dienstpflichtverletzung des RevInsp XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wie folgt beschrieben: „RevInsp XXXX ist verdächtig gegen die Dienstpflicht Weisungen gemäß § 44 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vorzeitig aus dem Wehrdienst entlassen. 2. Mit Mail vom 13.11.2021 erhob der BF dagegen Beschwerde und brachte vor, dass er nicht Cannabis, sondern ein Medikament mit Codein konsumiert habe. Die belangte Behörde legte die Beschwerde und den Akt betreffend das vorliegende Verfahren mit Schriftsatz vom 25.11.2021 dem Bundesverwaltungsgericht vor. 3. Mit Mängelbehebungsauftrag v... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Nach Durchführung einer nichtöffentlichen Beschlussfassung im Senat 45 hat der Vorsitzende des genannten Senates in Erledigung einer Disziplinaranzeige des Militärkommandanten Kärnten den in weiterer Folge bekämpften Beschluss konzipiert und eigenhändig gefertigt. 1.2. Dieses Konzept wurde in weiterer Folge eingescannt und sowohl dem Vertreter des Disziplinarbeschuldigten ( XXXX , vertre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 27.11.2019 wurden dem Erstbeschwerdeführer Koste Höhe von EUR 1.439,00 vorgeschrieben. Der Erstbeschwerdeführer erhob das Rechtmittel der Vorstellung, wodurch der Mandatsbescheid außer Kraft trat. 2. Mit im
Spruch: genannten Bescheid wurde festgestellt, dass folgende Gebühren/Kosten aufgelaufen seien, für welche der Erstbeschwerdeführer zahlungspflichtig sei:Pauschalgebühr TP 3 GGG, BMG: EUR 14.000,0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der
Spruch: des hg. Erkenntnisses vom 06.05.2021, Zahl: W108 2203546-1/20E, W108 2203548-1/19E, lautet: „Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. BRAUCHART über die Beschwerde von 1. XXXX , geb. XXXX und 2. XXXX , Staatsangehörigkeit: beide Iran, 2. vertreten durch 1., gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl jeweils vom 10.07.2018, Zlen. 1. 1190159305-180437217, 2. 1190100210-180437225, wegen in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der
Spruch: des hg. Erkenntnisses vom 06.05.2021, Zahl: W108 2203546-1/20E, W108 2203548-1/19E, lautet: „Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. BRAUCHART über die Beschwerde von 1. XXXX , geb. XXXX und 2. XXXX , Staatsangehörigkeit: beide Iran, 2. vertreten durch 1., gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl jeweils vom 10.07.2018, Zlen. 1. 1190159305-180437217, 2. 1190100210-180437225, wegen in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der
Spruch: der am 15.07.2021 mündlich verkündeten und am 09.08.2021 in gekürzter Form ausgefertigten hg. Erkenntnisse zu den Zahlen W108 2225972-1/10E, W108 2225973-1/9E, W108 2225974-1/7E, lautet: „Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. BRAUCHART über die Beschwerden von 1. XXXX , geb. XXXX ; 2. XXXX , geb. XXXX ; 3. XXXX , geb. XXXX , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.10.2019, Z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der
Spruch: der am 15.07.2021 mündlich verkündeten und am 09.08.2021 in gekürzter Form ausgefertigten hg. Erkenntnisse zu den Zahlen W108 2225972-1/10E, W108 2225973-1/9E, W108 2225974-1/7E, lautet: „Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. BRAUCHART über die Beschwerden von 1. XXXX , geb. XXXX ; 2. XXXX , geb. XXXX ; 3. XXXX , geb. XXXX , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.10.2019, Z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der
Spruch: der am 15.07.2021 mündlich verkündeten und am 09.08.2021 in gekürzter Form ausgefertigten hg. Erkenntnisse zu den Zahlen W108 2225972-1/10E, W108 2225973-1/9E, W108 2225974-1/7E, lautet: „Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. BRAUCHART über die Beschwerden von 1. XXXX , geb. XXXX ; 2. XXXX , geb. XXXX ; 3. XXXX , geb. XXXX , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.10.2019, Z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Feststellungen: Am 16.09.2021 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung bezüglich der Beschwerde von XXXX gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX .03.2020, Zl. XXXX , und vom XXXX .2020, Zl. XXXX statt und wurde das Bezug habende Erkenntnis vom Richter mündlich verkündet. Festgestellt wird, dass der Beschwerdeführer seit XXXX .04.2020 nicht mehr anwaltlich vertreten war. Am XXXX .09.2... mehr lesen...