Gestützt auf ein amtsärztliches Gutachten vom 13. Juni 1997 entzog die Bezirkshauptmannschaft Reutte dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 17. Juli 1997 "gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung im Sinne des § 31 KDV 1967" die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G und verfügte gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967, dass dem Beschwerdeführer vor Wiedererlangung der geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken eines Fahrzeuges (nachzuwei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;KFG 1967 §67 Abs4;KFG 1967 §67 Abs4a;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/11/0194 E 27. Juni 1995 RS 1
(Hier: Ohne "Hierzusatz", wobei die Lenkerberechtigung des Bf zu
keinem Zeitpunkt erloschen war.) Stammrechtssatz § 67 Abs 4a KFG betrifft nur Fälle der Wiedererteilung ERLOSCHENER Lenkerberechti... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Dem Beschwerdeführer war mit Bescheid der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, vom 18. August 1994 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B und F gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen worden; gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 war ausgesprochen worden, daß ihm für die Dauer seiner gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs4a;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 67 Abs 4 KFG kann bei der Wiedererteilung einer Lenkerberechtigung nach einer erfolgten Entziehung von der Beurteilung der fachlichen Befähigung der betreffenden Person nur dann abgesehen werden, wenn das letzte Gutachten über die fachliche Befähigung im Zeitpunkt der Wiedererteilung nicht älter als 1... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 28. September 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F entzogen, weil er einer bescheidmäßigen Aufforderung zur Beibringung eines verkehrspsychologischen Befundes nicht entsprochen habe. Mit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;KFG 1967 §67 Abs4;KFG 1967 §67 Abs4a;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 67 Abs 4a KFG betrifft nur Fälle der Wiedererteilung ERLOSCHENER Lenkerberechtigungen, also Lenkerberechtigungen, die kraft einer Befristung ihre Rechtswirksamkeit verloren haben, nicht aber ENTZOGENER Lenkerberechtigungen, für deren Erteilung § ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde im Jahre 1960 die Lenkerberechtigung für die Gruppe D erteilt. Die Gültigkeit dieser Lenkerberechtigung wurde in der Folge wiederholt verlängert, zuletzt am 23. November 1984 bis zum 23. November 1989. Mit dem an die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, gerichteten Schreiben vom 20. Oktober 1989 beantragte der Beschwerdeführer die Verlängerung der Gültigkeit seiner Lenkerberechtigung für die Gruppe D. Nach dem hierauf eingeholten amtsärztlichen Gutachte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §67 Abs4a;KFG 1967 §68;
Rechtssatz: Hat der Besitzer einer Lenkerberechtigung vor Ablauf ihrer Gültigkeit die Verlängerung der Gültigkeit beantragt, wurde aber bis zum Ablauf der Gültigkeit nicht darüber entschieden, so hat die Behörde, ohne daß es eines weiteren Antrages durch die Partei bedarf, darüb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid vom 6. Dezember 1989 entschied der Landeshauptmann von Kärnten über die vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Juli 1988, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Villach am 13. Juli 1988, gestellten Anträge dahingehend, daß der Antrag "auf Wiederausfolgung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 26.1.1989" (richtig: 1988) "vorübergehend entzogenen Lenkerberechtigung" gemäß § 74 Abs. 2 KFG 1967 u... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §67 Abs4a;
Rechtssatz: Der die Erteilung der Lenkerberechtigung nach deren Erlöschen regelnde § 67 Abs 4a KFG macht keine Ausnahme von § 67 Abs 2 KFG, nach dem die Behörde vor Erteilung der Lenkerberechtigung ein ärztliches Gutachten darüber einzuholen hat, ob der Antragsteller zum Lenken von Kraftfahrzeugen geistig und körperlich geeignet ist. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §67 Abs4a;
Rechtssatz: Der Behörde ist eine "Verlängerung" der befristet erteilten Lenkerbrechtigung nach ihrem Erlöschen verwehrt, würde dies doch eine zum Teil (nämlich in bezug auf den Zeitraum zwischen dem Erlöschen der Lenkerberechtigung und der Bescheiderlassung) "rückwirkende" Erteilung der Lenk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22. November 1989 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers vom 13. April 1989 "auf Erteilung einer Lenkerberechtigung nach Fristablauf für die Gruppe B" gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 KFG 1967 "mangels körperlicher Eignung keine Folge gegeben". Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §67 Abs4a;
Rechtssatz: Der Abweisung eines Antrages auf Wiedererteilung einer Lenkerberechtigung gemäß § 67 Abs 4a KFG, die nur in der
Begründung: die Aussage enthält, daß eine Besserung des komplexen Zustandsbildes nicht zu erwarten ist, kommt keine Bindungswirkung dahingehend zu, daß in Hinkunft eine neuerliche Antragstellung (unge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AHG 1949;KFG 1967 §67 Abs4a;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Durch die (nach Ablegung einer Lenkerprüfung erfolgte) Erteilung einer Lenkerberechtigung ist hinsichtlich des Bescheides betreffend Verweigerung einer Lenkerberechtigung ohne Ablegung einer Lenkerprüfung die Möglichkeit,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §67 Abs4;KFG 1967 §67 Abs4a;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wurde die Lenkerberechtigung befristet erteilt, so ist daraus ein Rechtsanspruch erwachsen, weshalb (während des aufrechten Bestandes der Lenkerberechtigung) nicht auf Grund desselben Sachverhaltes nachträglich die Lenkerberechtigung entzogen werden darf... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs1;KFG 1967 §67 Abs4;KFG 1967 §67 Abs4a;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs2;
Rechtssatz: Wurde die Lenkerberechtigung gemäß § 73 Abs 1 KFG vor Ablauf ihrer Befristung entzogen, so ist im Falle eines Antrages auf Wiedererteilung der Lenkerberechtigung § 67 Abs 4 KFG und nicht § 67 Abs 4 a KFG anzuwenden. Es ist daher maßgebend, ob im Zeitpunkt der Entscheidung das l... mehr lesen...