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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Der Abweisung eines Antrages auf Wiedererteilung einer Lenkerberechtigung gemäß § 67 Abs 4a KFG, die nur in der Begründung die Aussage enthält, daß eine Besserung des komplexen Zustandsbildes nicht zu erwarten ist, kommt keine Bindungswirkung dahingehend zu, daß in Hinkunft eine neuerliche Antragstellung (ungeachtet ihrer Aussicht auf Erfolg) ausgeschlossen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110024.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2009