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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §67 Abs2;Rechtssatz
Der die Erteilung der Lenkerberechtigung nach deren Erlöschen regelnde § 67 Abs 4a KFG macht keine Ausnahme von § 67 Abs 2 KFG, nach dem die Behörde vor Erteilung der Lenkerberechtigung ein ärztliches Gutachten darüber einzuholen hat, ob der Antragsteller zum Lenken von Kraftfahrzeugen geistig und körperlich geeignet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110041.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017