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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KFG 1967 §66 Abs1 lita;Rechtssatz
Bei Tathandlungen iSd § 223 Abs 2 und § 224 StGB sowie iSd § 229 Abs 1 StGB ist es entscheidend, ob die verfälschte inländische Lenkerberechtigung tatsächlich (bzw wofür sie) verwendet wird. Es kommt daher dem Umstand besondere Bedeutung zu, daß eine gefälschte Lenkerberechtigung durch Vorweisen bei einer Verkehrskontrolle gebracht wird, somit vorgetäuscht wird, der Lenker sei im Besitz einer entsprechenden Lenkerberechtigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110240.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.06.2012