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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs3;Rechtssatz
Auch "nicht allzu gravierende Übertretungen der Straßenverkehrsordnung", bei denen es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen handelt (hier drei), sind bei der Wertung nach § 66 Abs 3 KFG mitzuberücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110206.X03Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009