RS Vwgh 1992/12/15 92/11/0206

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs3;

Rechtssatz

Auch "nicht allzu gravierende Übertretungen der Straßenverkehrsordnung", bei denen es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen handelt (hier drei), sind bei der Wertung nach § 66 Abs 3 KFG mitzuberücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110206.X03

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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