Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/11/12 91/11/0018 2Stammrechtssatz
Wohl ist es eine bekannte Tatsache, daß sich die charakterliche Einstellung eines Menschen im Zeitablauf ändern kann, weshalb auch in dieser Richtung von der belangten Behörde eine Prognose zu stellen war; bei einem Rückfalltäter kann aber von einer derartigen Änderung in der Vergangenheit nicht gesprochen werden, sondern muß vielmehr davon ausgegangen werden, daß bei ihm eine Neigung zur Begehung von Delikten vorliegt, die bei der Prognose nach § 73 Abs 2 KFG besonders ins Gewicht fällt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110292.X03Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
17.06.2009