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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litc;Rechtssatz
Bei der Wertung iSd § 66 Abs 3 KFG und bei der Bemessung der Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG steht die Verwerflichkeit von Suchtgiftdelikten im Vordergrund. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine selbst nicht süchtige Person aus Gewinnsucht Suchtgift an andere Personen weitergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110280.X03Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
22.06.2010