Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §102 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/02/0134Rechtssatz
Die Zustimmung zum Transport (tatsächliches Gewicht: 105.570 kg) ist nur mit verschiedenen Auflagen erteilt worden; dass diese (und allenfalls noch weitere, im erst zu erteilenden Bescheid enthaltene) Auflagen vollständig eingehalten worden seien, behaupten die Besch jedoch nicht, sodass schon deshalb und im Hinblick auf die mit der besonders hohen Überladung (65.570 kg) verbundene Gefahr für Rechtsgüter von einem geringfügigen Verschulden (abgesehen vom Unrechtsgehalt der Taten) nicht gesprochen werden kann (Hinweis E 14. Dezember 1990, 90/18/0186).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007020133.X06Im RIS seit
20.06.2007