Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §36 lite;KFG 1967 §57a Abs3;VStG §21 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/02/0132
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß im Tatzeitpunkt die Toleranzfrist des § 57a Abs 3 KFG um "lediglich sechs Wochen" überschritten war, kann für den Besch nicht... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 1. Juli 1997 (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 bis 3 VStG): "Der Beschuldigte J D, geb. 24.04.1943, Hußlstraße 41, 6130 Schwaz, hat es als Zulassungsbesitzer unterlassen dafür Sorge zu tragen, daß der LKW mit dem Kennzeichen SZ-1FZF und dessen Beladung den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht, indem 1. das genannte Fahrzeug am 30.10.1996 um 13.45 Uhr in 6020 Innsbruck, Höttinger ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1a;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/03/0051
Rechtssatz: § 101 Abs 1a KFG enthebt den Lenker und den Zulassungsbesitzer nicht der Verpflichtungen gem § 102 Abs 1 bzw § 103 Abs 1 KFG hinsichtlich der Beladung des Kraftfahrzeuges, sondern führt eine zusätzliche ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 20 Abs. 2 StVO 1960 und 2. § 102 Abs. 1 in Verbindung mit § 82 Abs. 4 KFG 1967 mit Geldstrafen bestraft, weil er am 1. Dezember 1995 um 22.10 Uhr einen Pkw mit einem bestimmten deutschen Kennzeichen auf der B 314 in Heiterwang bei km 44,533 1. im Ortsgebiet gelenkt und dabei die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet von 50 km/h um 31 km/h überschr... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;
Rechtssatz: Es macht sich nicht nur derjenige einer Übertretung dieser Bestimmung schuldig, der sich vor der Inbetriebnahme des Kfz von dessen rechtmäßigem Zustand nicht überzeugt, sondern jeder, der ein den in Betracht kommenden Vorschriften nicht entsprechendes Kfz in Betrieb nimmt und in der Folge lenkt. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/07 89/03/0116 3
VwSlg 13134 A/1990 Stammrechtssatz Die Regelung des § 102 Abs 1 KFG schließt die Verpflichtung ein, die Inbetriebnahme und damit auch das Lenken eines Kfz zu unterlassen, wenn das im Rahmen des Zumutbaren vorgenommene ÜBERZEUGEN zu dem Ergebnis geführt hat, daß das Kfz den hiefür in Betracht komme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es bedarf nicht der Aufnahme eines ausdrücklichen Ausspruches in den
Spruch: des Straferkenntnises, daß es dem Besch zumutbar gewesen sei, sich davon zu überzeugen, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht. Auch ohne einen derartigen Ausspruch wird der B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde von der belangten Behörde der Schuldspruch in Punkt 2 des erstinstanzlichen Straferkenntnisse bestätigt, wonach der Beschwerdeführer am 24. Februar 1994, um 15.55 Uhr, an einem näher bestimmten Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW-Zug gelenkt habe, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon überzeugt zu haben, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der mit diesem zu ziehende Anhänger sowie deren ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 101 Abs. 1 lit. a iVm § 102 Abs. 1 KFG für schuldig befunden und mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 1.500,-- bestraft, weil er am 26. Juli 1993 um 21.00 Uhr in Arnoldstein, A2 - Südautobahn, Bau-km 378,000 Richtungsfahrbahn Villach - Staatsgrenze Österreich - Italien, Zufahrt zum Zollamtsgebäude I, in Fahrtrichtung Italien, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kenn... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995030146.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/16 93/03/0249 2 Stammrechtssatz Ist bei einer Übertretung nach § 101 Abs 1 lit a iVm § 102 Abs 1 KFG die vorgeworfene Tat nach Ort und Zeit ausreichend konkret festgelegt, bedarf es keiner Bezeichnung des polizeilichen Kennzeichens des Anhängers im Sp... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 5. September 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Jänner 1996 um 19.10 Uhr als Lenker "den Kraftwagenzuges mit den Kennzeichen ..." in Salzburg am Grenzkontrollposten Saalbrücke, Zollamtsplatz in Richtung Salzburg fahrend in Betrieb genommen, ohne sich in zumutbarer Weise davon zu überzeugen, daß die Beladung des Kraftfahrzeuges den Vorschriften entspricht, weshalb die Summe der Gesamtgewichte vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §4 Abs7a;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Beim Vorwurf der Übertretung gemäß § 102 Abs 1 KFG (hier: iVm § 4 Abs 7a KFG) muß im
Spruch: des Straferkenntnisses auch angeführt werden, welche bestimmte Vorschrift des KFG oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen V im Einzelfall verletzt wurde (hier: § 101 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/03/0274 2 Stammrechtssatz Weder die Unmöglichkeit, die Ladung abzuwiegen, noch die, deren Gewicht exakt zu schätzen, schließt das Verschulden des Lenkers bei einer Überladung aus, weil es zumutbar ist, sich die fachlichen Kenntnisse zu verschaff... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 6. September 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 12. März 1994 um 9.15 Uhr ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug in Innsbruck an einer näher bezeichneten Örtlichkeit gelenkt, wobei anläßlich einer Fahrzeugkontrolle festgestellt worden sei, daß 1. der rechte Vorderreifen nicht mehr die erforderliche Mindestprofiltiefe aufgewiesen habe, 2. der Beschwerdeführer während der Fahrt den Zulassun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §4 Abs4;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatumschreibung, ein Reifen hätte nicht mehr die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe erreicht, genügt dem Konkretsierungsgebot des § 44a Z 1 VStG, weil unter Bedachtnahme auf § 4 Abs 4 KDV kein Zweifel darüber gegeben ist, daß hierunter die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm zu verstehen ist (Hi... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 103 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 bestraft, weil sie als Zulassungsbesitzerin nicht dafür gesorgt habe, daß nach den Kennzeichen bestimmte Kraftwagenzüge hinsichtlich der Beladung den Vorschriften entsprochen hätten, sodaß es den Lenkern P H, W G und F H möglich gewesen sei, am 7. Juli 1993 zu näher angeführten Uhrzeiten die mi... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/03/0234 96/03/0233 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0171 E 23. April 1986 RS 4 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Gewichtsschwankungen, denen Holz unterliegt, ist ein mit solchen Transporten befasster Kraftfahrer verpflichtet, um d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 102 Abs. 1 iVm § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 mit einer Geldstrafe von S 1.500,-- bestraft, weil er am 4. August 1995 um 23.13 Uhr "mit dem Sattelzugfahrzeug Kennzeichen xxx (NL), einen Sattelanhänger in Osttirol auf der Drautalbundesstraße (B 100) bei Strkm 142,3, Höhe Zollamtsplatz Arnbach, gezogen und dabei durch Beladung das höchstzulässige Gesamtgewicht des Sattelzugfah... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §1 Abs1 lita;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §2 Z32;KFG 1967 §4 Abs7 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;
Rechtssatz: Aus § 2 KFG, § 4 Abs 7 Z 1 KFG und § 4 Abs 7a KFG ergibt sich, daß nicht nur ein Sattelkraftfahrzeug, sondern auch ein Sattelzugfahrzeug der Beschränkung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes unterliegt, wobei zu den das Gesamtgewicht des Sattelzug... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 101 Abs. 1 lit. a iVm § 102 Abs. 1 KFG 1967 gemäß § 134 Abs. 1 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 18.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 8 Tage) bestraft, weil er am 9. September 1993 einen den Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zug (Lkw mit Anhänger) in Betrieb genommen und sich trotz Zumutbarkeit nicht davon überzeugt habe, daß der Lastkraftwagen und der damit gezoge... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0171 E 23. April 1986 RS 4(hier: Daher stellt eine Gewichtsabschätzung im Wald, somit unter erschwerten Bedingungen, keinen Strafmilderungsgrund dar). Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Gewichtsschwankungen, denen Holz unterliegt, ist ein mit solchen Transporten befasster Kraftfahrer verpflichtet,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §24;
Rechtssatz: Der gem § 46 AVG iVm § 24 VStG im Verwaltungsstrafverfahren gelten e Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel verbietet nicht die Heranziehung von mit ungeeichten Meßgeräten erzielten Meßergebnissen bei einem beträchtlichen Ausmaß der festgestellten Überladung (Hinweis E 13.1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 101 Abs. 1 lit. a iVm § 103 Abs. 1 Z. 1 KFG 1967 mit einer Geldstrafe von S 12.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage) bestraft, weil er als Zulassungsbesitzer eines den Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges (Lastkraftwagen mit Anhänger) am 13. Juni 1994 nicht dafür gesorgt habe, daß dieses von einem namentlich genannten Lenker am 13. Juni 1994 um 15.50 Uhr an einer näher ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Behauptung, die Lenker regelmäßig zu belehren, zu schulen und stichprobenartig zu überwachen, reicht zur Glaubhaftmachung des Bestehens eines wirksamen Kontrollsystems durch den Zulassungsbesitzer nicht aus (Hinweis E 13.11.1991, 91/03/0244 und 18.12.1991, 91/0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Im Rahmen eines wirksamen Kontrollsystems durch den Zulassungsbesitzer ist auch für die Hintanhaltung von eigenmächtigen Abweichungen von der vorgeschriebenen Fahrtroute Vorsorge zu treffen (hier: im Hinblick auf die großen Gewichtsschwankungen von Holz). ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0171 E 23. April 1986 RS 4 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Gewichtsschwankungen, denen Holz unterliegt, ist ein mit solchen Transporten befasster Kraftfahrer verpflichtet, um den Beladungsvorschriften zu entsprechen und Überladungen zu vermeiden, sich die hierfür erforderlichen Kenntnisse zu ve... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 5. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. Juni 1990 um 15.30 Uhr in Klagenfurt an einem näher bezeichneten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, ohne sich vor dessen Inbetriebnahme davon überzeugt zu haben, daß es den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entsprochen habe, weil an der linken vorderen Dachseite des Kraftfahrzeuges eine Warnleuchte mit blauem Licht an... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §20 Abs1;KFG 1967 §20 Abs4;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Sachverhalt Beweiswürdigung
freie Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993030029.X01 Im RIS s... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 16. Februar 1993 um 16.13 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw und einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von Deutschland kommend bis zum Zollamt Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon überzeugt zu haben, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der von diesem zu ziehende Anhänger sowie deren Beladun... mehr lesen...