Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs3;FinStrG §99; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/13/0275 5 Stammrechtssatz Die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens erfordert nicht in jedem Fall Vorerhebungen, da sich schon aus der äußeren Erscheinung der der Finanzstrafbehörde vorliegenden Verständigungen oder sonstigen Mitteilungen der Verdacht eines Finanzvergehen... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Mai 1990 leitete die Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren gegen den Erstbeschwerdeführer gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ein, weil der Verdacht bestehe, daß er vorsätzlich unter Verletzung seiner Pflicht zur Abgabe von wahrheitsgemäßen Abgabenerklärungen für den Zeitraum 1985 bis 1987 eine Abgabenverkürzung in Höhe von insgesamt S 480.047,-- dadurch bewirkt habe, daß er Provisionen aus seiner Tätigkeit als Versicherungsvertreter nicht erklärt habe. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0091 E 16. November 1989 VwSlg 6454 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Ein Verdacht... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer war vertretungsbefugter Gesellschafter der W KG und Geschäftsführer der S GmbH. Die Zweitbeschwerdeführerin war Gesellschafterin der W KG und ebenfalls Geschäftsführerin der S GmbH. Die S GmbH wurde im Jahr 1988 als Nachfolgeunternehmen der W KG gegründet. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurden die Administrativbeschwerden der beiden Beschwerdeführer gegen die am 23. September 1992 ausgefertigte Einleitung des Finanzstrafverfahr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs3;FinStrG §93; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0060
93/14/0061
Rechtssatz: Die Vornahme einer Hausdurchsuchung ist schon vor einer gemäß § 82 Abs 3 FinStrG erfolgten Einleitung eines Finanzstrafverfahrens zulässig. Allerdings wird bei Vorliegen der Voraussetzungen für d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Juni 1991 leitete das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz über den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, er habe im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken mit seinem Bruder B. unter vorsätzlicher Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- bzw. Wahrheitspflicht in mindestens 14 Verzollungsfällen bei dem österreichischen Eintrittszollamt Walserberg-AB bzw. beim Hauptzollamt Graz durch unrichtiges Ausstellen von Ursprungszeug... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0201 2 Stammrechtssatz Durch die im § 83 Abs 2 FinStrG vorgesehene Bekanntgabe der in Betracht kommenden Strafbestimmungen soll dem Besch die Verantwortung vor der Finanzstrafbehörde erleichtert und es ihm ermöglicht werden, auch Einwände gegen das... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer der mit Notariatsakt vom 10. Juli 1987 gegründeten S. GmbH, deren Betriebsgegenstand die Führung eines chinesischen Restaurants war. Erstmals durch Mitteilungen des Magistrats der Stadt Wien vom 20. Juli 1988, 7. November 1988 und 24. Mai 1989 erlangte das Finanzamt von der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit durch die S. GmbH Kenntnis. Mit Bescheid vom 2. März 1990 leitete das Finanzamt gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §14 Abs3;FinStrG §29;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;
Rechtssatz: Die Versendung eines Bescheides betreffend die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der Abgabehinterziehung stellt auch dann, wenn die Sendung nicht behoben wird, eine Verfolgungshandlung iSd § 14 Abs 3 FinStrG dar. European Case Law... mehr lesen...
Als entscheidenden Streitpunkt bezeichnet die Beschwerdeführerin, "ob einem Schreiben der Finanzstrafbehörde erster Instanz, womit bestimmte Vorwürfe eines finanzstrafrechtlich relevanten Verhaltens umschrieben werden, Bescheidcharakter zukommt oder nicht". In dem angesprochenen Schreiben, das am 9. Mai 1988 ergangen war, hatte die Finanzstrafbehörde erster Instanz das am 17. Februar 1983 gegen die Beschwerdeführerin eingeleitete Finanzstrafverfahren "konkretisiert". Dabei wurden ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92;FinStrG §152 Abs1;FinStrG §82 Abs3;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Ein verwaltungsgerichtliches Verfahren ist auch dann für gegenstandslos zu erklären und einzustellen, wenn nach Einbringung der Beschwerde das rechtliche Interesse des Beschwerdeführers, das ihn zur Beschwerdeerhebung berechtigt hat, wegfällt (Hinweis Dolp, D... mehr lesen...
Im Anschluß an eine beim Beschwerdeführer durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung erstattete die Finanzstrafbehörde erster Instanz am 12. November 1990 bei der Staatsanwaltschaft S. gegen den Beschwerdeführer Anzeige wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG. Nach Durchführung gerichtlicher Vorerhebungen erhob die Staatsanwaltschaft gegen den Beschwerdeführer Anklage wegen der Finanzvergehen der teils versuchten, teils vollendeten Abgabe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;FinStrG §54 Abs5;FinStrG §82 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die von der "Einleitung" eines Strafverfahrens bei der Finanzstrafbehörde im Sinne des § 82 Abs 3 erster Satz FinStrG schon begrifflich zu unterscheidende "Fortsetzung" desselben nach Ergehen einer Unzuständigkeitsentscheidung des Gerichtes im Sinne des §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2;FinStrG §82 Abs3;
Rechtssatz: Der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung kommt normative Bindung und damit Bescheidcharakter zu (Hinweis E 23.5.1990, 89/13/0237; E 14.2.1991, 90/16/0210). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §202;FinStrG §212 Abs1;FinStrG §54 Abs5;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wird, nachdem die Ratskammer mit Beschluß gemäß § 212 Abs 1 iVm § 202 FinStrG festgestellt hat, daß das Gericht zur Ahndung der Tat als Finanzvergehen nicht zuständig sei, vom Finanzamt gemäß § 83 Abs 1 iVm § 82 Abs 3 er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter einer OHG, aus der er mit Wirkung vom 31. Juli 1977 austrat. In der Folge kam es zu einem jahrelangen Rechtsstreit betreffend die Höhe jenes Betrages, der dem Beschwerdeführer für die Abtretung seiner Gesellschaftsrechte zustand. Der Beschwerdeführer erhielt im Laufe dieses Rechtsstreites verschiedene Zahlungen, die er zur Gänze als Akontozahlungen auf sein Auseinandersetzungsguthaben ansah. Im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Jahre 1979... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1 lita;FinStrG §124 Abs1;FinStrG §136;FinStrG §58 Abs2;FinStrG §82 Abs3;
Rechtssatz: Für die Einstellung eines Finanzstrafverfahrens im Zuge des Untersuchungsverfahrens ist das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz auch dann zuständig, wenn infolge der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages die Durchführung der mündlichen Verhandlun... mehr lesen...
Nach der unwidersprochenen Sachverhaltsdarstellung der belangten Behörde ist der Beschwerdeführer seit dem Jahre 1978 als Handelsvertreter tätig. Im Zuge einer im Jahre 1991 gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführten finanzstrafbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer in den Jahren 1980 bis 1988 Provisionen beträchtlicher Höhe aus einem Auftragsverhältnis mit einem in Deutschland ansässigen Geschäftsherrn steuerlich nicht erfaßt hatte. Mit Bescheid vom 14. O... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs3;FinStrG §99;
Rechtssatz: Die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens erfordert nicht in jedem Fall Vorerhebungen, da sich schon aus der äußeren Erscheinung der der Finanzstrafbehörde vorliegenden Verständigungen oder sonstigen Mitteilungen der Verdacht eines Finanzvergehens ergeben kann. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0091 E 16. November 1989 VwSlg 6454 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Ein Verdacht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war vom 29. Juni 1974 bis zu seiner Verhaftung am 11. November 1981 Obmann einer gemeinnützigen Baugenossenschaft (in der Folge: Baugenossenschaft). Am 1. Jänner 1979 trat T als Geschäftsführer in die Baugenossenschaft ein, der ebenfalls - wie auch der Obmannstellvertreter der Baugenossenschaft - am 11. November 1981 verhaftet wurde. Die Führung der Geschäfte der Baugenossenschaft wurde sodann einem Sachwalter übertragen. Über das Vermögen der Baugenossenschaft wu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §22;FinStrG §82 Abs3 litd;
Rechtssatz: § 22 FinStrG regelt lediglich, wie Strafen für Finanzvergehen zu verhängen sind, wenn vom Gericht gleichzeitig über Finanzvergehen und strafbare Handlungen anderer Art erkannt wird; diese Bestimmung ist daher in einem Fall, in dem Finanzvergehen von der Finanzstrafbehörde verfolgt werden, nicht von Relevanz .... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs3 litd;StGB §31;
Rechtssatz: Das im § 31 StGB normierte Absorptionsprinzip gilt nur insoweit, als zusammentreffende Straftaten, die nach der Begehungszeit Gegenstand eines Urteiles sein könnten, nicht zugleich abgeurteilt werden (Hinweis Foregger-Serini, StGB5, Anm 1 zu § 31). European Case Law I... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §21;FinStrG §82 Abs3 litd;
Rechtssatz: § 21 FinStrG behandelt nur das Zusammentreffen von Finanzvergehen und ist in einem Fall, in dem andere gerichtlich strafbare Handlungen mit Finanzvergehen zusammentreffen, nicht von Relevanz. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991150146.X02 ... mehr lesen...
Entsprechend einer Eingabe an das Landesgericht Salzburg als Handelsgericht vom 2. April 1980 wurde die Wirtschaftsprüfer Dkfm Dr N et Partners als Kommanditgesellschaft (in der Folge kurz: KG), an der der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder, als Komplementär und eine Wirtschaftstreuhänderin als Kommanditistin mit einer Vermögenseinlage von 10.000 S beteiligt waren, in das Handelsregister eingetragen. Es wurde weder ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag errichtet, noch eine V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §80;FinStrG §81;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 442; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0231 1 Stammrechtssatz Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Besch zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 442; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0091 E 16. November 1989 VwSlg 6454 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. Jänner 1990 wurde gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, er habe vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Betriebseinnahmen aus Personalleasing für die Jahre 1984 bis 1987 nicht erklärt und dadurch eine Verkürzung an Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer in noch zu bestimmender Höhe bewirkt. Diese Verdachtsmomente ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §152 Abs1;FinStrG §79 Abs1;FinStrG §79 Abs2;FinStrG §79 Abs4;FinStrG §82 Abs3;
Rechtssatz: Ob die Finanzstrafbehörde eine Anzeige zu Recht gemäß § 79 Abs 2 FinStrG von der Akteneinsicht ausgenommen hat, kann auf sich beruhen, da gemäß § 79 Abs 4 FinStrG gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulä... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 14. März 1989 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er 1985 und 1986 anläßlich von sechs konkret bezeichneten Einreisen aus Ungarn gemeinsam mit S und SR vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren (wie Uhren, Silber-, Porzellan- und Messinggegenstände), die nach Anzahl, Art u... mehr lesen...