Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 157 erster Satz sowie des § 161 Abs 1 FinStrG ist abzuleiten, daß im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt ihres Ergehens zu prüfen ist, sonde... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 29. April 1992, 90/13/0201, verwiesen, mit welchem die Beschwerde gegen den im Instanzenzug ergangenen Bescheid über Einkommensteuer der Jahre 1979 bis 1986 sowie Einkommensteuervorauszahlungen 1989 abgewiesen worden ist. Der Abgabenbehörde war durch eine Mitteilung des Bundesamtes für Finanzen in Bonn bekannt geworden, daß der Beschwerdeführerin in den Jahren 1978 bis 1982 Geldmittel in der Höhe von rund S 5,000.0... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: FinStrG §11;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83 Abs1;VermStG §11;VermStG §15;
Rechtssatz: Auch bei einer Mehrheit von zusammen zur Vermögensteuer zu veranlagenden Steuerpflichtigen (vgl § 11 VermStG über die Haushaltsbesteuerung) ist JEDER Steuerpflichtige für sich nach § 15 VermStG zur Anzeige der dort näher angeführte... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer, einen ehemaligen Universitätsassistenten, wurde am 31. Mai 1991 in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der R. GmbH in Wien das Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Juli, August und September 1990 im Betrag von zusammen S 9.000,-- im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG eingeleitet. Mit Bescheid vom 2. Februar 1995 wurde dieses Verfahren wegen des Verdachtes der Hinterziehung von Vo... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 29. April 1992, 90/13/0201, ÖStZB 1992, 848, verwiesen, mit welchem die Beschwerde der Ehegattin des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die im Instanzenzug ergangenen Bescheide über Einkommensteuer der Jahre 1979 bis 1986 sowie Einkommensteuervorauszahlungen 1989 abgewiesen worden ist. Der Abgabenbehörde war durch eine Mitteilung des Bundesamtes für Finanzen in Bonn bekannt geworden, daß der Ehegattin des nunmehri... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war im Jahre 1991 Geschäftsführerin einer Gesellschaft m.b.H. Im Bericht vom 12. Mai 1992 über eine bei dieser Gesellschaft durchgeführte Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Juli 1991 sowie September bis Dezember 1991 bislang nicht abgegeben worden seien und daß für die Monate April 1991 sowie Juni und August 1991 Differenzen zwischen den abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen und der vorgelegten Buchhaltung best... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BAO §92;BWG 1993 §38 Abs2 Z1;FinStrG §115;FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83 Abs2;KWG 1979 §23 Abs2 Z1 idF 1986/325;
Rechtssatz: Nur der Verständigung von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen einer bestimmten Handlung kommt eine normative Wirkung zu. Wird im Zuge eines bereits eingele... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Soweit die Rechtsmittelbehörde, von der irrigen Rechtsauffassung ausgehend, sie habe in ihrer Entscheidung über die Administrativbeschwerde lediglich zu untersuchen, ob i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BAO §92;BAO §93 Abs2;BWG 1993 §38 Abs2 Z1;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83 Abs2;KWG 1979 §23 Abs2 Z1 idF 1986/325; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/06/23 92/15/0097 1 Stammrechtssatz Der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung ko... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83 Abs2;
Rechtssatz: Die Finanzstrafbehörden erster und zweiter Instanz sind an die Beurteilung im Einleitungsbescheid in keiner Weise gebunden, sofern die Verteidigungsrechte des Beschuldigten nicht beeinträchtigt werden (Hinweis: E 19.2.1986, 85/16/0096, VwSlg 6079 F/1986). European Case Law... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde gegen einen Einleitungsbescheid betreffend ein Finanzstrafverfahren ein Rechtsmittel erhoben, so ist die Rechtsmittelbehörde verpflichtet, bei Erlassung der Beschwerdeentscheidung auf die während des Rechtsmit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §136;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83 Abs2;
Rechtssatz: Nach stRsp genügt es für die Erlassung eines Einleitungsbescheids, daß gegen den Verdächtigen ausreichende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt (Hinweis: E 25.1.1990, 89/16/0183). Die endgülti... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83 Abs2;
Rechtssatz: Mit der Einleitung des Strafverfahrens wird zum Ausdruck gebracht, daß die Abgabenbehörde gegen den Verdächtigen als Finanzstrafbehörde erster Instanz wegen einer bestimmten Handlung einschreitet (Hinweis: E 19.2.1986, 85/16/0096, VwSlg 6079 F/1986). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Die im Bescheid, mit dem die Administrativbeschwerde gegen den Bescheid betreffend die Einleitung des Finanzstrafverfahrens als unbegründet abgewiesen wurde, ergänzend geäußerte Auffassung, daß der Besch in seinem Rechtsmittel eingeräumt habe, daß es ihm bewu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;
Rechtssatz: Werden vom Besch Aufwendungen, bei denen es sich um typische Aufwendungen der Lebensführung (zB Stromkosten für die Privatwohnung, Kauf von Lebensmitteln, Aufwendungen für einen privaten Personenkraftwagen) handelt, als Betriebsausgaben abgesetzt, so ist die Annahme gerechtfertigt, daß d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §13 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;
Rechtssatz: Angesichts der Bestimmung des § 13 Abs 1 FinStrG widerspricht es nicht dem Konkretisierungsgebot eines Einleitungsbescheides, die Beurteilung, ob dem Beschuldigten das im Einleitungsgbescheid genannte Finanzvergehen in der Begehungsform der Vollendung des Deliktes od... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;
Rechtssatz: Es widerspricht nicht dem Konkretisierungsgebot eines Einleitungsbescheides, die Höhe der dem Beschuldigten allenfalls vorzuwerfenden Abgabenverkürzung dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 f FinStrG vorzubehalten (Hinweis E 30.5.1995, 95/13/0112). ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die (Administrativ-)Beschwerde gegen einen Einleitungsbescheid des Zollamtes Innsbruck als unbegründet abgewiesen, mit dem dem Beschwerdeführer zur Last gelegt worden war, in fortgesetzter Weise in den Jahren 1987 bis 1992 beim Import von Kraftfahrzeugen aus Deutschland durch unrichtige Wertangaben Eingangsabgaben hinterzogen und damit ein Finanzvergehen nach § 35 Abs. 2 FinStrG begangen zu haben. In der Begründung: stellte die belangte Behörde zum ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §99; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/13/0275 5 Stammrechtssatz Die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens erfordert nicht in jedem Fall Vorerhebungen, da sich schon aus der äußeren Erscheinung der der Finanzstrafbehörde vorliegenden Verständigungen oder sonstigen Mitteilungen der Verdacht ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;
Rechtssatz: Für die das Untersuchungsverfahren erst in Gang setzende Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, daß ausreichende Verdachtsgründe vorliegen. Einen derartigen Verdacht können auch die Aussagen geheimgehaltener Personen begründen (Hinweis E 29.9.1993, 89/13/0159). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §80;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;
Rechtssatz: Wie aus der Systematik des FinStrG insbesondere aus der Gliederung in den Hauptstücken IV und VI des zweiten Unterabschnittes des zweiten Abschnittes (Finanzstrafverfahren) und den Überschriften vor § 80 und § 115 FinStrG ersichtlich ist, nimmt das Untersuchungsverfahren (... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 5. Juni 1991 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG davon verständigt, daß gegen sie ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden sei, weil der Verdacht bestehe, daß sie fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Abgabe einer inhaltlich unrichtigen Umsatzsteuererklärung, nämlich durch die zu Unrecht erfolgte Geltendmachung von Vorsteuer, Umsatzsteuer 1987 (S 113.861,--) verkürzt und hiemit ein Finanz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §99;
Rechtssatz: § 99 FinStrG regelt die Befugnisse, die die Finanzstrafbehörde bei ihrer Ermittlungstätigkeit hat. Die Worte "für Zwecke des Finanzstrafverfahrens" sind auch im Sinne eines (noch nicht) eingeleiteten Finanzstrafverfahrens zu verstehen, da die Ermittlungstätigkeit der Finanzstrafbehörde sowohl auf ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. März 1994 hat das Hauptzollamt L als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, er habe im Mai/Juni 1988 unter vorsätzlicher Verletzung der in den §§ 52 ZollG und 119 BAO normierten abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zu dem von einem Angestellten der T-GmbH begangenen Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs. 2 FinStrG dadurch beigetrage... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114 Abs1;FinStrG §115;FinStrG §136;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Die endgültige Beantwortung der Frage, ob der Verdächtige das Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, bleibt dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 115 ff FinStrG vorbehalten. Verbleiben allenfalls nach Durchführung der Beweise trotz ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Oktober 1993 leitete das Finanzamt gegen den Beschwerdeführer, einen ehemaligen Universitätsassistenten, ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestand, daß dieser als Abgabepflichtiger dadurch, daß er ihm in den Jahren 1984 - 1988 zugeflossene Einkünfte nicht vollständig erklärt habe, vorsätzlich Verkürzungen von Umsatz- und Einkommensteuer für diese Jahre bewirkt und damit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Die gegen den Einleitu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §38 Abs2 Z1;FinStrG §82 Abs3;KWG 1979 §23 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/10, S 821-822 ;
Rechtssatz: In den Fällen der Durchbrechung des Bankgeheimnisses ist ein Finanzstrafverfahren mit Bescheid einzuleiten. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte am 19. Juni 1989 beim Finanzamt für den 12., 13., 14. und 23. Wiener Gemeindebezirk für das Jahr 1987 eine Einkommensteuererklärung für 1987 eingereicht, in der er unter Einkünften aus Gewerbebetrieb einen Verlust von S 550.000,-- aus einer behaupteten Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an der GBG-Gesellschaftsbeteiligungs GmbH und Co Leasing OHG (im folgenden kurz: OHG) geltend machte. Die Veranlagung erfolgte antragsgemäß. Abgabenbehördl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §29 Abs1;FinStrG §82 Abs3 litc;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer Straffreiheit bewirkenden Selbstanzeige hindert die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150155.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 1989 gründete der Beschwerdeführer mit zwei weiteren Personen die MK GmbH. Nach einem Unterschriftenprobenblatt vom 23. Mai 1990 war der Beschwerdeführer als Geschäftsführer allein zeichnungsberechtigt. Mit einem weiteren Gesellschaftsvertrag vom 12. März 1992 gründeten der Beschwerdeführer und Nina F. die MN GmbH. Nach einem "Unterschriftenprobenblatt" vom 30. Juni 1992 waren die beiden Gesellschafter gegenüber dem Finanzamt zeichnungsberecht... mehr lesen...