Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Yasin U***** des Verbrechens des Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 29. März 2010 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Alpaslan E***** mit Gewalt gegen die Person sowie durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) dem Rene H***** fremde bewegliche Sachen mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz wegzunehmen versucht, indem beide un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Markus S***** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 9. Juni 2010 in A***** fremde bewegliche Sachen, und zwar drei Schweizermesser und zwei Scheren im Gesamtwert von 57,55 Euro Verfügungsberechtigten des Kaufhauses M***** mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, wobei er bei seiner Betretung auf frischer Tat Gewalt gegen ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Haki A***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach §§ 201 Abs 1 und 15 StGB (I./), der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (II./1./ und 2./), des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (III./) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (IV./) schuldig erkannt. Danach hat er seine geschiedene Ehefrau Anita A***** I./ zu nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkten im Zeitraum Sommer/Herbst ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Eveline F***** (offenbar gemeint:) jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG und nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Danach hat sie „als Abgabepflichtige im Amtsbereich des Finanzamtes B***** vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bzw unter Verletzung der Verpflichtung von dem - § 21 des UStG 1994 entsprechenden - Voranmeldungen eine Abgaben... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde A***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I./) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Blutschande nach §§ 15 Abs 1, 211 Abs 2 StGB (II./) schuldig erkannt. Danach hat er in der Zeit von 2005 bis Ende Juni 2008 in L***** in wiederholten Angriffen I./ dadurch, dass er der am 21. September 2000 geborenen J***** sein Glied und seine Finger in deren Scheide un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl R***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er von 25. August 2003 bis 14. Jänner 2008 in E***** Verantwortliche dreier Versicherungsgesellschaften in 56 im Urteil näher bezeichneten Angriffen mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Novak V***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter Fall und Abs 4 Z 3 SMG, § 12 zweiter Fall StGB (A) und (richtig:) mehrerer Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB (B.1 bis 3) schuldig erkannt. Danach hat er (A) am 8. März 2008 in Frankfurt den abgesondert verfolgten Emir G***** dazu bestimmt, vorschriftswidrig Suchtgift in einer das Fünfundzwanzigfache der Grenzmenge überst... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl D***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und Abs 2, 15 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 7. April 2008 in Graz, Leoben und Judenburg vorsätzlich sein Vermögen wirklich „oder zum Schein“ verringert und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger, etwa der R***** und der B***** AG, „vereitelt oder geschmälert“, wodurch ein Schaden in einer nicht näher feststellbaren, jedenfalls 50.000 Euro übersteigenden Gesam... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Andreas B*****, Josef H***** und Erwin L***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und 2, teils 12 dritter Fall (iVm § 161 Abs 1) StGB (B), (richtig:) mehrerer Vergehen der Begünstigung eines Gläubigers nach § 158 Abs 1 (iVm § 161 Abs 1) StGB (C), Andreas B***** überdies alleine der Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs 1, Abs 2 und Abs 4 Z 1 und 2 (Abs 5 Z 3, 4 und 5 [... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthaltenden und hinsichtlich der Schuldsprüche der Erst- bis Drittangeklagten in Rechtskraft erwachsenen Urteil wurden - abweichend von der wider sie erhobenen Anklage, soweit diese auf das Verbrechen der Brandstiftung nach §§ 15, 169 Abs 1 StGB gerichtet war - der Erstangeklagte Martin B***** der Vergehen der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB (A./1./), der Sachbeschädigung nach § 125 S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner K***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Danach hat er in Klagenfurt unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grade beruht, mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz 1. am 2. Oktober 2008 den Taxilenker Michael S***** durch Drohung mit dem Tod, nämlich die mit e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Engelbert P***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und Abs 2, 12 (richtig:) dritter Fall StGB (A/I/1 und 2), Karin P***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und Abs 2, 12 dritter Fall StGB (A/II) und Hans-Peter S***** der Verbrechen der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB (A/III) und des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 StGB (B) schuldig erkannt. Danach haben A. En... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard L***** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 1. September 2008 in Wien Verfügungsberechtigten des „C*****" 130 Euro Bargeld mit dem Vorsatz wegzunehmen versucht, sich durch dessen Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, indem er das Geld aus der geöffneten Kassenlade nahm und in seine Hosentasche steckte, wobei er, bei dem Diebstahl auf frischer Tat betreten, G... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Wolfgang F***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Danach hat er mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz nachgenannte Personen durch Täuschung über seine Zahlungsfähigkeit und -willigkeit zu Handlungen verleitet, durch welche diese Personen in einem insgesamt 50.000 Euro übersteigenden Betrag am Vermögen geschädigt wurden, und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden und auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Heinz F***** im zweiten Rechtsgang des „Verbrechens des versuchten Mordes als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 15 Abs 1, 75 StGB" schuldig erkannt. Danach hat er seit März/April 2006 bis 9. Juli 2007 in Salzburg und anderen Orten Hubert P***** zum Mord an Christine F***** zu bestimmen versucht, indem er Hubert P***** wiederholt aufforder... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen auf § 263 Abs 2 StPO gegründeten Vorbehalt der selbstständigen Verfolgung des Angeklagten wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB enthält, wurde Mahmut D***** des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (1), des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB (2) und des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert V***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (I) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 3 letzter Fall StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert V***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB (römisch eins) und der schweren Nötigung nach Paragraphen 105, Absatz eins,, 106 Absatz eins, Ziffer 3, letzter Fall StGB (römisch II) schuldig ... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurden Alexander S*****, Jürgen D***** und Bernhard K***** der Verbrechen der vorsätzlichen Gemeingefährdung nach § 176 Abs 1 StGB (II/1, hinsichtlich Jürgen D***** auch II/2) schuldig erkannt. Danach haben sie II. anders als durch eine der in den §§ 169, 171 und 173 StGB mit Strafe bedrohten Handlungen eine Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) einer größeren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß herbe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Willibald K***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB (I.1.) und des beim Versuch nach § 15 StGB verbliebenen Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (I.2.) schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Willibald K***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins, S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Emin V***** der Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 2 Z 1 und 2, 15 StGB (II.) und des gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 erster Fall StGB (III.) sowie der Vergehen der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 StGB (I.) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (IV.) schuldig erkannt. Danach hat er, soweit für das Rechtsmittelverfahren von Relevanz, (I.) zu einem nicht nähe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef Sch***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef Sch***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins und Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 26. März 2002 in Golling einen Bestandteil seines Vermögens veräußert und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger oder wenigstens eines von ihnen vereitelt ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch und Privatbeteiligtenzusprüche enthält, wurde der Angeklagte Martin B***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB (A./), des Vergehens des versuchten Geldwuchers nach §§ 15, 154 Abs 1 StGB (B./), des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB (C./) und des Vergehens des Sachwuchers ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde J***** G***** des Verbrechens des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde J***** G***** des Verbrechens des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraphen 15,, 207 Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Sommer 2003 in ***** an einer unmündigen Person, nämlich der am ***** gebore... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Josef H***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I), der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Josef H***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen... mehr lesen...
Norm: StGB §15StPO §281 Abs1 Z10StPO §281 Abs1 Z11FinStrG §13
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 StPO setzt voraus, dass die der Entscheidung zugrunde liegende Tat einem Strafgesetz unterzogen wurde, das darauf nicht anzuwenden ist, wogegen die versuchte Tat dem selben Gesetz zu unterstellen ist wie die vollendete, nämlich der durch sie verletzten materiellen Strafnorm. Erst bei der dem Subsumtionsvorgang nachgelagerten Stra... mehr lesen...
Norm: StGB §15StGB §34 Abs1 Z13StPO §281 Abs1 Z11FinStrG §13
Rechtssatz: Mit der im Zuge der Neufassung der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO durch das StRÄG 1987 erfolgten Aufnahme des zweiten Falles dieser Bestimmung in den Katalog der Nichtigkeitsgründe sollte die Möglichkeit geschaffen werden, (ohne Schmälerung des Anwendungsbereichs der Berufung) die fehlerhafte Beurteilung von Strafzumessungstatsachen im Nichtigkeitsverfahren zu relevieren. Die r... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (richtig:) jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (I), § 33 Abs 2 lit a FinStrG (II) und § 33 Abs 2 lit b FinStrG (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (richtig:) jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG (römisch eins), Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG (römisch II) und Paragraph 33, A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** (richtig:) der Finanzvergehen des Schmuggels als Beteiligter nach §§ 11 (dritter Fall), 35 Abs 1 lit a und 38 Abs 1 lit a und b FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** (richtig:) der Finanzvergehen des Schmuggels als Beteiligter nach Paragraphen 11, (dritter Fall), 35 Absatz eins, Litera a und 38 Absatz eins, Litera a und b FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er von Oktober 2001 bis Februa... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §37 Abs1 litbStGB §15 C2StGB §164 Abs1
Rechtssatz: Als Unterstützung durch den Hehler ist jede Handlung anzusehen, die objektiv geeignet ist, dem Täter das Verheimlichen oder Verhandeln zu ermöglichen. Ein Erfolg der Unterstützungshandlung ist für die Erfüllung des Tatbestands nicht erforderlich. Entscheidungstexte 14 Os 43/04 Entscheidungstext OGH 10.08.20... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tripo G***** der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit b, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG und der teils vollendeten, teils versuchten Monopolhehlerei nach §§ 46 Abs 1 lit b, 13 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tripo G***** der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhehlerei nach Paragraphen 37, Absatz eins, Litera b,, 38 Absatz eins, Litera a,, 13 FinSt... mehr lesen...