Norm: FinStrG §13FinStrG §33 Abs1FinStrG §33 Abs2 lita
Rechtssatz: Bei der Begehungsform der Abgabenhinterziehung des § 33 Abs 2 lit a FinStrG sind Tatobjekte und geschütztes Rechtsgut die Umsatzsteuervorauszahlung, also nur die Beeinträchtigung der Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium, während die Vorschrift des § 33 Abs 1 FinStrG dem Schutz (unter anderem) der bescheidmäßig festzusetzenden Umsatzsteuer selbst dient (siehe Fellner, Kommentar z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Jänner 1928 geborene Industriekaufmann und Techniker Gustav A des Vergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, weil er in den Jahren 1975 und 1976 vorsätzlich unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG. 1972 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer im Gesamtbetrag von 633.021 S dadurch (zu bewirken) ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §33 Abs2
Rechtssatz: Eine Abgabenverkürzung nach § 33 Abs 2 lit a (Abs 3 lit d) ist bereits mit der Geltendmachung unrichtiger Vorsteuerabzüge bewirkt und damit die Abgabenhinterziehung vollendet. Entscheidungstexte 12 Os 64/78 Entscheidungstext OGH 01.08.1978 12 Os 64/78 11 Os 144/87 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §35 Abs1
Rechtssatz: Unterzieht sich ein Reisender bei der Einreise der Abfertigung durch das Grenzzollamt und unterläßt dabei vorsätzlich die Stellung mitgeführter eingangsabgabenpflichtiger Waren oder verheimlicht diese, so ist der Schmuggel mit der Beendigung der Abfertigung des Reisenden vollendet; wird jedoch die nichtgestellte oder verheimlichte Ware noch bei der Abfertigung entdeckt, so liegt nur Versuch vor. ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §35 Abs1
Rechtssatz: Der Schmuggel ist dann vollendet, wenn die Ware der Verzollung entzogen worden ist, dh wenn der Zoll und die sonstigen Eingangsabgaben nicht erhoben werden konnten. Entscheidungstexte 13 Os 13/75 Entscheidungstext OGH 20.03.1975 13 Os 13/75 Veröff: RZ 1975/62 S 120 = SSt 46/15 12 Os 156... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §35 Abs1
Rechtssatz: Das ausschlaggebende Kriterium für die Abgrenzung des vollendeten vom versuchten Schmuggel ist die Vereitelung der Zollbehandlung (Unter ausdrücklicher Ablehnung der Entscheidung des VwGH 24.03.1972, 2074/70, wonach der Schmuggel schon mit der Nichtstellung der Ware vollendet sei). VwGH vom 24.03.1972, 2074/70; Veröff: ÖJZ 1973/29 S 163 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Ein nach § 14 FinStrG in Verbindung mit § 35 Abs 2 FinStrG strafbare Versuch liegt dann vor, wenn in Verkürzungsabsicht unrichtige Angaben in den Warenerklärungen gemacht und überdies durch falsche Rechnungen zu beweisen versucht werden, es aber nicht gelingt, die Behörde zu täuschen, sondern auf Grund der amtswegig angeordneten Schätzung die Eingangsabgaben, insbesondere der Zoll, ordnungsgemäß auf... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §33 Abs2FinStrG §38 lita
Rechtssatz: Wenn auch bei den Verbrauchssteuern (Weinsteuern) der Abgabenanspruch erst mit der Entnahme der Ware aus dem Betrieb entsteht, so liegt der Versuch einer Abgabenhinterziehung vor, wenn der Täter bereits ca 1750 Liter Kunstwein ohne Entrichtung der Weinsteuer verkauft hat und noch 8250 Liter im Betrieb vorgefunden wurden. Der Verbrauchsbegriff ist im Bereich des FinStrG genau so wie f... mehr lesen...