Norm: FinStrG §11FinStrG §13FinStrG §31FinStrG §33
Rechtssatz: Beim Versuch der Abgabenverkürzung beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Einreichung der Steuerklärung zu laufen. Entscheidungstexte 12 Os 95/02 Entscheidungstext OGH 12.02.2004 12 Os 95/02 13 Os 118/18d Entscheidungstext OGH 13.03.2019 13 Os 118/18d Bei... mehr lesen...
Gründe: Mit den angefochtenen Urteilen - die auch Teilfreisprüche enthalten - wurden Dr. Hans-Jürgen G*****, Herbert N*****, Dr. Friedrich D*****, Werner B*****, DVw. Helmut S*****, Georg Ge***** und Dr. Otto T***** jeweils wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG, teilweise als Beitragstäter nach 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt. Mit den angefochtenen Urteilen - die auch Teilfreisprüche enthalten - ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther H***** von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe im Bereich des Finanzamtes Innsbruck als Transportunternehmer fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Zeit von Jänner 1997 bis einschließlich Juli 2001 eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von 78.378,83 Euro bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Laszlo M***** des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels nach §§ 13, 35 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt, weil er am 31. Juli 2001 in Nickelsdorf vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren, und zwar 5,166.200 Stück (25.831 Stangen) Zigaretten dem Zollverfahren zu entziehen versuchte. Hingegen wurde Laszlo M***** vom weiteren Vorwurf, er habe zu seinem Vorteil Gegenstände des Tabakmonopols, und zwar die im Schuldspruch angeführten 25... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §14
Rechtssatz: § 14 Abs 1 FinStrG verlangt bei mehreren Tatbeteiligten für die strafbefreiende Wirkung des Rücktrittes vom Versuch eines der Beteiligten, daß der Zurücktretende die Ausführung der Tat aktiv verhindert oder den Erfolg abwendet. Setzt ein anderer (unmittelbarer) Täter die strafbare Handlung fort und vollendet sie, so bewirkt der Rücktritt eines Beteiligungstäters nicht seine Straflosigkeit. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Heinz C***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (A I) und der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (A II) sowie Waltraud K***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG als Beteiligte nach § 11 dritter Fall FinStrG (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Heinz C***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, F... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §35 Abs1 litaVerordnung (EWG) Nr 2913/92 des Rates 392R2913 Zollkodex der EU Art40Verordnung (EWG) Nr 2913/92 des Rates 392R2913 Zollkodex der EU Art202 Abs2ZollR-DG §37
Rechtssatz: Wer eingangsabgabepflichtige Waren - von Zollorganen unbemerkt - in das österreichische Zollgebiet einbringt, verletzt die Gestellungspflicht (Art 40 ZK). Die Gestellung solcher Waren hat mündlich, schriftlich oder durch Vorlage von Begleitp... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Laszlo R***** und Jozsefne B***** anklagekonform der Finanzvergehen "des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Schmuggels nach den §§ 11, 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a und b FinStrG" sowie des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit b FinStrG schuldig erkannt (vgl US 7 und S 245). Mit dem angefochtenen Urteil wurden Laszlo R***** und Jozsefne B***** anklagekonform der Finanzvergehen "des gewerbsmäßigen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die bolivianische Staatsangehörige Rosario V***** (zu A.) des Verbrechens nach § 12 Abs 1 und Abs 3 Z 3 SGG, (zu B.) des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB sowie (zu C.) des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels nach §§ 13, 35 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat sie am 23.Juni 1990 in Wien (A.) den bestehenden Vorschriften zuwider 3.998 Gramm Kokain, also ein Suchtgift, dessen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil (vom 21.Dezember 1988) wurden Ilse K***-E*** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, StGB (A/I) sowie der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (B/I) und nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (B/II), Hans G*** und Peter L*** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, StGB als Beteiligte nach § 12, dritter Fall, StGB (A/II) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anna L*** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt, weil sie (als alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin der E*** Gesellschaft mbH) in Wien in der Zeit vom 11.März 1985 bis zum 11.Oktober 1987 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen gemäß § 21 UStG 1972, und zwar teils durch erheblich verspätete Abgabe, teils durch Nichtabgabe, eine Verkürzung der se... mehr lesen...
Gründe: Der am 11.September 1926 geborene Kaufmann Alexander F*** wurde der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach (richtig:) § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in Großpetersdorf 1./ als Inhaber der "Groß- und Einzelhandlung Alexander F***" von April 1986 bis Dezember 1988 - ausgenommen die Monate Mai und Oktober 1986 - vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voran... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §33 Abs3 lita
Rechtssatz: Wurde die Abgabe (Einkommensteuer) nicht auf Basis der vom Abgabepflichtigen unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht erstellten (Einkommensteuererklärung) Steuererklärung, sondern vielmehr auf Grund der Ergebnisse einer Betriebsprüfung sogleich richtig festgesetzt, so liegt nur Versuch vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Roland M*** und Georg F*** wurden des Vergehens nach § 16 Abs. 1 SuchtgiftG. sowie des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG., Roland M*** auch nach § 12 Abs. 3 Z. 1 SuchtgiftG. schuldig erkannt. Bezüglich des Suchtgiftverbrechens liegt ihnen das im
Spruch: umschriebene Verhalten zur Last. Zusätzlich nahm das Erstgericht an, daß Roland M*** als Bandenmitglied und nach vorangegangener Verurteilung wegen einer der im § 12 Abs. 1 SuchtgiftG. bezeichneten strafbaren Handlunge... mehr lesen...
Gründe: Der am 2.Jänner 1938 geborene Kantineur Josef G*** und dessen am 9.Oktober 1937 geborene, im Kantinen-Betrieb mittätige Ehegattin Anna G*** wurden des Finanzvergehens der teils vollenendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und 2 lit. a und b (§ 13) FinStrG., Anna G*** als Beteiligte nach § 11 FinStrG., schuldig erkannt. Hingegen wurden sie von der weiteren Anklage, Josef G*** habe vom 11.März 1973 bis 11. März 1982 durch Verletzung der Verpflichtung... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.November 1946 geborene Angestellte Josef H*** wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG. schuldig erkannt. Darnach hat er als Geschäftsführer der D*** Bau GesmbH in Linz unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voranmeldungen Umsätze von 24,700.850 S nicht erklärt und dadurch eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Mai 1980 bis Mai 1982... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef K*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit a (Abs. 3 lit b) FinStrG schuldig erkannt, weil er im Jahre 1984 in Mattighofen vorsätzlich unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der Höhe von insgesamt S 34.298 dadurch bewirkt hatte, daß er keine Umsatzsteuervoranmeldungen (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Monika A, die in St. Valentin einen Kleinhandel mit Papier- und Schreibwaren (sowie den Buchhandel) betreibt, von der gegen sie erhobenen Anklage wegen Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a und (insoweit unrichtig) § 33 Abs. 1 FinStrG. gemäß § 214 FinStrG. freigesprochen. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen hat die Genannte, nachdem sie schon zweimal (1979 und 1981) wegen gleichartiger Abgabenhinterziehung... mehr lesen...
Norm: FinStrG §11FinStrG §13StGB §15 F
Rechtssatz: Der Vorsatz des Beitragstäters muß zwar auf die künftige Tatvollendung durch den unmittelbaren Täter gerichtet sein, doch kann der Tatbeitrag selbst schon in der Vorbereitungsphase geleistet werden, sofern nur die dabei geplante Realisierung des betreffenden Delikts in der Folge jedenfalls bis ins Stadium eines strafbaren Versuchs fortschreitet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Rechtsanwalt Dr.Günther B, die Hausfrau Helga C und der Kaufmann Robert C des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 11 (dritter Fall), 33 Abs 1 und Abs 3 lit a FinStrG schuldig erkannt. Darnach liegt ihnen zur Last, vorsätzlich zur Ausführung der vom abgesondert verfolgten Alexander F am 29.Oktober 1976 durch die Abgabe einer unrichtigen Einkommensteuererklärung, wodurch er für das Jahr 1975 eine Verkürzung der Einkommensteuer u... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §35 Abs1ZollG §46 Abs4 lita
Rechtssatz: Kriterium für die Abgrenzung des vollendeten Schmuggels vom versuchten ist die Vereitelung der Zollbehandlung, somit die Beendigung der Zollabfertigung; für eine Person, die den "Grünkanal" (eines Flughafens) durchschritten hat, ist keine weitere Zollbehandlung vorgesehen und die Abfertigung beendet. Entscheidungstexte 9 Os 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 6.Mai 1952 geborene Firmengesellschafterin Miroslava A - eine jugoslawische Staatsangehörige - des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt, weil sie in Schwechat vorsätzlich eingangsabgabenpflichtige Waren unter Verletzung der sie gemäß § 48 Abs 1 ZollG bei überschreitung der österreichischen Zollgrenze als Gewahrsamsträgerin treffenden zollrechtlichen Stellungspflicht dem Zollverfahren entzog, indem s... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §33 Abs1FinStrG §53
Rechtssatz: Beim Versuch einer Abgabenverkürzung wird der Verkürzungsbetrag als strafbestimmender Wertbetrag durch das Maß jenes Abgabenausfalls bestimmt, auf dessen Herbeiführung die mißlungene Tat abgezielt hatte, also durch die Differenz zwischen der wahren Abgabenschuld und derjenigen, die bei tatplangemäßer Vollendung der versuchten Hinterziehung hypothetisch festgesetzt worden wäre; auf die kon... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §33 Abs1
Rechtssatz: Wenn der Abgabenpflichtige von vornherein mit einer (obgleich verspäteten) Festsetzung seiner Abgabenschuld im Weg einer Schätzung (§ 184 BAO) rechnet, dann wird die Annahme eines Verkürzungsvorsatzes nur unter besonders gelagerten Umständen des Einzelfalles in Betracht kommen; für die Annahme einer absoluten Versuchsuntauglichkeit aber ist auch in solchen Fällen kein Raum (wie EvBl 1983/10, 10 Os 1... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §33 Abs1StGB §2 B2
Rechtssatz: Die Verletzung der Offenbarungspflicht (§ 119 Abs 2 BAO) durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen zum Zweck der Abgabenverkürzung ist eine (hier: in Verbindung mit der Vorausgegangenen Vorlage mangelhafter Unterlagen) der vorsätzlichen Herbeiführung des Verkürzungserfolgs durch ein positives Tun gleichwertige Unterlassung und als solche bereits Ausführungshandlung zum Finanzvergehen nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gino Rudolf A des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung (im Tenor unrichtig: des Finanzvergehens der vollendeten Abgabenhinterziehung und des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung) nach § 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit a sowie § 13 FinStrG schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, in Wien vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige- und Offenlegungspflicht durch die Unterl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 51-jährige Kaufmann August A 1. des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG (Punkt I/A des Urteilssatzes), 2. des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (Punkt I/B des Urteilssatzes) und 3. des Verbrechens des versuchten schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB (Punkt II/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt und hiefür nach § 147 Abs. 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe (in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 5.Juli 1933 geborene Gastwirtin Valerie A der (Finanz-)Vergehen der Abgabenhinterziehung (1.) nach § 33 Abs. 1 FinStrG. und (2.) nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs liegt ihr zur Last, (teilweise) im Rückfall (§ 41 FinStrG.) (zu 1.) vorsätzlich dadurch, daß sie es in den Jahren 1978 bis 1980 unterließ, Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen sowie Erklärungen über die Abgabe v... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 25. Dezember 1941 geborene Mustafa A und der am 13. August 1951 geborene Ahmet B - zwei türksiche Staatsbürger - des Verbrechens (wider die Volksgesundheit) nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG und des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Im Einklang mit § 22 Abs 1 FinStrG, der als Sonderbestimmung dem (im Urteil zitierten) § 28 Abs 2 StGB vorgeht, wurden sie zu gesonderten F... mehr lesen...