Der Beschwerdeführer ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Er ist für die abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft verantwortlich. Vor Beginn einer die GmbH betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung erstatteten deren steuerliche Vertreter in deren Namen mit Schreiben vom 15. März 1999 Selbstanzeige. In den Wirtschaftsjahren 1993 bis 1998 seien verdeckte Gewinnausschüttungen an den Beschwerdeführer in konkret genanntem Ausmaß erfolgt. Die auf die ver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0207 E 29. November 2000 RS 4 Stammrechtssatz Als Täter eines Finanzvergehens kommt jeder in Betracht, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2002140060.X04 ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 8. Jänner 2001 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine rumänische Staatsangehörige, gemäß § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 iVm §§ 37 und 39 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Die Beschwerdeführerin sei am 14. Oktober 1997 mit einem bis zum 10. November 1997 gültigen Touristenvisum in da... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Vor Beginn einer bei der M. GmbH angekündigten abgabenbehördlichen Prüfung richtete die A. GmbH als steuerliche Vertreterin dieser GmbH an das Prüfungsorgan folgenden Schriftsatz vom 15. März 1999 hinsichtlich Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und Lohnsteuer: Betrifft: M. GmbH, Steuernummer xxx Namens und auftrags unserer Mandantin erstatten wir Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG und üb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;
Rechtssatz: Als Täter eines Finanzvergehens kommt jeder in Betracht, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000130207.X04 Im RIS seit 20.02.2001 mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender unstrittiger Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Hauptzollamtes Linz (Haftungsbescheid) vom 11. Jänner 1994, wurde der Beschwerdeführer als Haftender nach § 11 BAO für die entstandene Eingangsabgabenschuld der näher bezeichneten GmbH gemäß § 224 Abs. 1 BAO in Anspruch genommen und aufgefordert, den aushaftenden Abgabenbetrag binnen Monatsfrist zu entrichten. Gegen diesen Haftungsbescheid erhob der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/14 93/16/0011 1
VwSlg 6949F/1994 Stammrechtssatz Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren voraus, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Nach der Terminologie des Fi... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin betreiben al Kanzleigemeinschaft eine Rechtsanwaltskanzlei in S. Die Vorsitzende des Spruchsenates erließ an jeden der Beschwerdeführer einen Bescheid, mit dem, weil gegen die beiden Rechtsanwälte für den Zeitraum 1989 bis 1995 der Verdacht der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG bestehe, angeordnet wurde, in den Kanzleiräumlichkeiten sowie in der Privatwohnung jedes der Beschwerdeführer eine Haus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §12;FinStrG §89 Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0226
Rechtssatz: Der Begriff "Beteiligter" läßt sich anhand des mit "Behandlung aller Beteiligten als Täter" überschriebenen § 11 FinStrG auslegen; nach dieser Bestimmung begeht nicht nur der unmittelbare T... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg (belangte Behörde) vom 9. März 1994 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine bosnische Staatsangehörige, gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 Z. 3 und § 19 (sowie § 20) des Fremdengesetzes (FrG) ein mit zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Die belangte Behörde begründete den angefochtenen Bescheid damit, daß die Beschwerdeführerin am 18. Mai 1992 wegen vier schwerer Eingriff... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: FinStrG;FrG 1993 §20 Abs2;StbG 1985 §10 Abs1 Z3 litb;StbG 1985 §10 Abs1;
Rechtssatz: Geht die Behörde davon aus, daß erst nach Bekanntwerden des vierten Finanzvergehens des Fremden (hier Begehung von fünf Finanzvergehen) fremdenpolizeiliche Schritte in Richtung Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gesetzt... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid gemäß § 224 Abs. 1 BAO vom 28. Februar 1991 wurde der mit der rechtskräftig gewordenen Strafverfügung des Zollamtes Wien vom 13. November 1987 wegen Abgabenhehlerei nach §§ 11 und 37 Abs. 1 lit. b FinStrG bestrafte Beschwerdeführer für die für den Schmuggler entstandene Eingangsabgabenschuld in der Höhe von S 73.080,-- (S 72.000,-- Einfuhrumsatzsteuer und S 1.080,-- AF-Beitrag) samt Säumniszuschlag in der Höhe von S 1.462,-- zur Haftung nach § 11 BAO herangezogen.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren voraus, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Nach der Terminologie des Finanzstrafgesetzes bezieht sich das Wort "verurteilt" nur auf gerichtliche Entscheidun... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Juli 1993 leitete das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG gegen den Beschwerdeführer ein, weil der Verdacht bestehe, er habe (die im Spruch: des Einleitungsbescheides näher umschriebenen) Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 iVm § 11 FinStrG (Faktum 1), der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG (Fakten 2 bis 5) und der Hinterziehung von Eingangsabgaben nac... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §115;FinStrG §12;FinStrG §82 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 6.10.1994 94/16/0134
Rechtssatz: Als Bestimmungstäterschaft kommen alle Verhaltensweisen in Betracht, die den (oder zumindest einen) Anstoß zur Tatausführung geben können, wozu ein bloßes Ersuchen, Anraten oder ... mehr lesen...
Dem Finanzamt wurde in einem Finanzstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer bei dessen Einvernahme als Beschuldigter eine Vollmachtsurkunde vorgelegt, laut der der mit dem Beschwerdeführer erschienene Rechtsanwalt (Dr. P) uneingeschränkt zur Vertretung des Beschwerdeführers in allen Rechts- sowie sonstigen Angelegenheiten sowohl vor Gerichten als auch vor anderen Behörden ermächtigt sowie zur Entgegennahme der Zustellungen von Klagen und behördlichen Schriftstücken, insbesondere Besc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §914;AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;BAO §198;BAO §83 Abs1;BAO §83 Abs2;FinStrG;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Bevollmächtigung der Behörde anläßlich einer Vernehmung eines Beschuldigten in einem Finanzstrafverfahren angezeigt und durch Vorlage einer Urkunde, laut der der mit de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; seine Dienststelle ist eine Bezirkshauptmannschaft, wo er seit 1989 im Referat für Sozialhilfe beschäftigt ist; davor war er mehrere Jahre im Verkehrsstrafreferat bzw. bis Ende 1980 in der KFZ-Zulassungsstelle tätig. Zumindest formell gesehen befaßte sich die Gattin des Beschwerdeführers mit dem Handel bzw. der grenzüberschreitenden Überstellung von Kraftfahrzeugen (nach dem B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;FinStrG;
Rechtssatz: Der Umstand der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen einen Beamten iZm einer ansonst zulässigen Nebengeschäftigung, die in keinerlei offenkundigem Bezug zu der dienstlichen Tätigkeit dieses Beamten steht, reicht für sich allein nicht für die Annahme der "Gefährdung sonstiger we... mehr lesen...
Mit Berufungsentscheidung vom 14. Oktober 1991 hat die Finanzlandesdirektion für Tirol als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Innsbruck teilweise stattgegeben und den Spruch: wie folgt abgeändert: "Der Beschuldigte ist schuldig, er hat in ... grob fahrlässig zu einer Verkürzung von Grunderwerbsteuer im Gesamtbetrag von S 87.891,-- dadurch beigetragen, daß er im Schreiben vom 18.11.1986 an d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §12;FinStrG §13 Abs1;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs3 lita;FinStrG §34 Abs1;FinStrG §34 Abs3; Beachte Besprechung in AnwBl 4/1993, S 264-265
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992160029.X01 Im RIS seit 22.10.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - Dem § 30 Abs 1 und 2 VwGG kann deutlich der Wille des Gesetzgebers entnommen werden, daß die bei jedem anfechtbaren und angefochtenen Verwaltungsakt eigentümliche "Beschwerde" für sich allein b... mehr lesen...
Zur Begründung: des Antrages bringt die Beschwerdeführerin vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Die Zahlung der verhängten Geldstrafe sei der Beschwerdeführerin nicht möglich, es käme nur die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Diese würde einen unwiederbringlichen Schaden verursachen, weil die tatsächlichen Folgen dieser Strafverbüßung nicht mehr abzugelten wären. Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in einer Finanzstrafsache wegen Abgabenhinterziehung und Ordnungswidrigkeit (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Umsatzsteuer) - Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der aufschiebenden Wirkung entgegensteht, ist erst von Bedeutung, we... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2320/80 B 22. September 1980 RS 1 Stammrechtssatz Mangelt dem Bf jegliches Einkommen und exekutiv pfändbares Vermögen, dann wäre mit dem Vollzug des angef. B für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht verbunden, wobei für den Fall einer Änderung seiner Einkommens- und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §12;FinStrG §23 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 196;
Rechtssatz: Nach dem Grundsatz, daß jeder der an der Tat Beteiligten nach seiner Schuld zu bestrafen ist, kann für die Strafausmessung die über einen anderen Täter verhängte (oder zu verhängende) Strafe kein Kriterium sein. European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Der österreichische Vorbehalt zu Art 5 MRK und 6 MRK gilt nicht für das FinStrG - und zwar auch nicht mittelbar durch Verweisung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Hinweis auf VfGH 3.12.1984, G 24/83; VfSlg 10291). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist daher die MRK für das verwaltungsbehördlic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG;StGB §5;VStG impl;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens eines Dauerdeliktes erschöpft sich ein gesetzliches Tatbild nicht darin, die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes zu pönalisierungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung dieses Zustandes in... mehr lesen...