Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde das gegen den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 24. April 2006 eingeleitete Finanzstrafverfahren erweitert, weil der Verdacht bestehe, dass der Beschwerdeführer als verantwortlicher Geschäftsführer der K GmbH im Bereich des Finanzamts Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich hinsichtlich der Zeiträume 03-12/2004, 01-12/2005 und 01-05/2006 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechende... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/15/0094 E 24. September 2007 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0002 E 28. Juni 2000 RS 2 Stammrechtssatz Für die Bestrafung eines Täters nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG sind klare und eindeutige Feststellungen erforderlich, die eine Beurteilung der Frage zulassen, ob der Täter nicht ohnehin den Tatbestand nach § 33 Abs 1 FinStrG... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Administrativbeschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einleitung des Finanzstrafverfahrens als unbegründet abgewiesen. Nach der Begründung: des angefochtenen Bescheides sei die Beschwerdeführerin, die die Einkommensteuererklärung 2003 elektronisch übermittelt habe, mit ihren Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft veranlagt worden. Mit einem als "Aufforderung zur Stellungnahme als Verdäc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Es geht bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe im Sinn des § 82 Abs. 1 FinStrG für die ... mehr lesen...
Mit (Ersatz-)Bescheid vom 4. Mai 2006 leitete das Zollamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen die Beschwerdeführerin ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dass sie "am 29. Jänner 2001 beim Zollamt Spielfeld anlässlich der ... erfolgten Überführung von 17 Stück Türen aus Holz in den zollrechtlich freien Verkehr durch Vorlage der unterfakturierten Rechnung der Firma M. K. ... über SIT 1,296.000 (EUR 6.077,95) vom 29.01.2001 - tatsächlich betrug... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §98 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):AW 2007/16/0015
Rechtssatz: Es geht bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe im Sinn des § 82 Abs. 1 FinStrG für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, nicht darum, schon jetzt d... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 3. September 1999 wurde gegen den Beschwerdeführer ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er "als Wahrnehmender der" N GmbH in N vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1972 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer für den Monat März 1994 in Höhe von S 265.203,-- bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit ein Finanzvergeh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0002 E 28. Juni 2000 RS 2 Stammrechtssatz Für die Bestrafung eines Täters nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG sind klare und eindeutige Feststellungen erforderlich, die eine Beurteilung der Frage zulassen, ob der Täter nicht ohnehin den Tatbestand nach § 33 Abs 1 FinStrG... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er in den Jahren 1995 bis 1998 in L vorsätzlich durch die entsprechende Führung von Aufzeichnungen bzw das Verschweigen von Einnahmen (aus dem Zeltverleih und der Schaustellertätigkeit) HF dazu bestimmt habe, als Abgabepflichtige die betrieblichen Einkünfte zu niedrig anzugeben und dadurch unter Verletzung einer abgabenrechtl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Prüfung, ob genügend Verdachtsgründe iSd § 82 Abs 1 FinStrG für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, geht es nicht darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die der Finanzstrafbehörde zugekommenen Informationen für einen Verd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Er ist für die abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft verantwortlich. Vor Beginn einer die GmbH betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung erstatteten deren steuerliche Vertreter in deren Namen mit Schreiben vom 15. März 1999 Selbstanzeige. In den Wirtschaftsjahren 1993 bis 1998 seien verdeckte Gewinnausschüttungen an den Beschwerdeführer in konkret genanntem Ausmaß erfolgt. Die auf die ver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114 Abs1;FinStrG §115;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und ferner auch aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörde trifft. Allfällige Zweifel daran, ob eine Tatsache als erwiesen angenommen werden kann oder nicht, kommen im Fin... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0207 E 29. November 2000 RS 4 Stammrechtssatz Als Täter eines Finanzvergehens kommt jeder in Betracht, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2002140060.X04 ... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige der Bauinnung wurde die im Baugewerbe tätige D. GmbH, über deren Vermögen am 8. Februar 2002 der Konkurs eröffnet worden war, einer abgabenbehördlichen Prüfung unterzogen. In dem darüber erstatteten Bericht wurde zunächst festgehalten, dass bis 10. Mai 2001 A.M. Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der D. GmbH gewesen und in beiden Eigenschaften ab dem 11. Mai 2001 durch J.S. abgelöst worden sei. Trotz schriftlicher Vorladung seien dem Prüfer keine Unt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war alleiniger Geschäftsführer der A. GmbH, die mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 20. Jänner 1995 wegen Abweisung eines Antrages auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens gemäß § 1 des Bundesgesetzes über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften aufgelöst wurde; ab diesem Zeitpunkt war er Liquidator dieser Gesellschaft. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung des Gastronomieunternehmens der A. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114 Abs1;FinStrG §115;FinStrG §157;
Rechtssatz: Ob eine Person die Geschäfte einer Gesellschaft faktisch besorgt, weil sie der Entscheidungsträger ist und im Unternehmen real bestimmt, was zu geschehen hat und was unterbleibt, ist ein Sachverhalt, der regelmäßig nur durch Indizienbeweis festgestellt werden kann. European C... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 8. Jänner 2001 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine rumänische Staatsangehörige, gemäß § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 iVm §§ 37 und 39 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Die Beschwerdeführerin sei am 14. Oktober 1997 mit einem bis zum 10. November 1997 gültigen Touristenvisum in da... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 12. September 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, vorsätzlich durch die Nichtabgabe von Abgabenerklärungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer für 1994 in Höhe von 151.799 S, für 1995 in Höhe von 230.446 S, für 1996 in Höhe von 117.382 S und für 1997 in Höhe von 66.105 S bewirkt zu haben. Der Beschwerdeführer habe hiedurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG begang... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 5. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Geschäftsführer der I. GmbH vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abgeführt zu haben, ohne der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt zu geben, und zwar: 1.) Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Kalendermonate Jänner bis Dezember 1995 in Höh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Das Ergehen eines die GmbH betreffenden Veranlagungsbescheides über Umsatzsteuer 1995 mit der darin festgesetzten Umsatzsteuerschuld konnte die Finanzstrafbehörden nicht davon entbinden, den zur Beurteilung der Verwirklichung des Tatbildes des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG durch den Geschäftsfü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0002 E 28. Juni 2000 RS 2 Stammrechtssatz Für die Bestrafung eines Täters nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG sind klare und eindeutige Feststellungen erforderlich, die eine Beurteilung der Frage zulassen, ob der Täter nicht ohnehin den Tatbestand nach § 33 Abs 1 FinStrG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;FinStrG §115;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §33 Abs3;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen hindert zwar die Annahme einer Abgabenhinterziehung nicht, jedoch trägt die Finanzstrafbehörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung. Eine Abgabenhinterziehung kann nur an... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher sich in Abgabenerklärungen betreffend die Streitjahre als Architekt bezeichnet, von der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid jedoch als planender Baumeister angesehen wird, betrieb in den Streitjahren in M. ein Planungsbüro, welches sich mit "Planung, Innenarchitektur und Wirtschafts- und Fremdenverkehrsplanung" beschäftigt hat. Er ermittelte seinen Gewinn daraus nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 und erklärte aus dieser Tätigkeit Umsätze bzw. Einkünfte aus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115;BAO §147;BAO §148;BAO §167 Abs2;FinStrG §115;FinStrG §99 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0200 E 28. Mai 1997 RS 1
(hier nur vorletzter und letzter Satz) Stammrechtssatz Die den Abgabenbehörden gemäß §§ 114 f BAO zukommenden Obliegenheiten zur Erforschung der für die Abgabenbemessung wesentlichen Umstände fallen nicht dadurch... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer reiste am 8. Mai 1996 um ca. 16.00 Uhr aus Tschechien kommend mit seinem PKW mit deutschem Kennzeichen "AA ..." beim Grenzübergang Wullowitz nach Österreich ein. Nach Aufforderung des Zollwacheorganes, zwecks Kontrolle auf die Seite zu fahren, entfernte sich der Erstbeschwerdeführer mit seinem PKW unter Zurücklassung seines Reisepasses. Nach seinem Aufgreifen wurde eine Kontrolle durchgeführt, bei der bei ihm Zettel mit Aufschreibungen und Rechnungen über dive... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §126;FinStrG §157;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Bedenkt man, dass die Beschwerdeführer (die Beschuldigten) im Rahmen des Verwaltungsstrafverfahrens durchaus Gelegenheit hatten, ihr rechtliches Gehör zu wahren, diese aber nicht nützten - insbesondere sind sie unentschuldigt zur Verhandlung erster Instanz nic... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 8. Jänner 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, als Geschäftsführer der M. GmbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von § 21 UStG 1972 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Zeiträume 11, 12/1987 sowie 1- 12/1989 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten zu haben. Weiters wurde der Beschwerdeführer mit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;
Rechtssatz: Gemäß § 115 iVm § 157 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde den für die Erledigung der Strafsache maßgebenden Sachverhalt von Amts wegen festzustellen und dem Beschuldigten sowie den Nebenbeteiligten Gelegenheit zu geben, ihre Rechte und rechtlichen Interessen geltend zu machen. Die Abgabenstrafbehörden sind verpflichte... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Oktober 2001 leitete das Finanzamt gegen den Beschwerdeführer gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dass er als Geschäftsführer und somit steuerlich Verantwortlicher der V.H. GmbH vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 1998 bis 2000 in noch festzusetzender Höhe bewirkt habe, indem er unrichtige Abgabenerklärungen... mehr lesen...