RS Vwgh 2004/10/20 2002/14/0060

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Veröffentlicht am 20.10.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §114 Abs1;
FinStrG §115;
FinStrG §98 Abs3;

Rechtssatz

Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und ferner auch aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörde trifft. Allfällige Zweifel daran, ob eine Tatsache als erwiesen angenommen werden kann oder nicht, kommen im Finanzstrafverfahren dem Beschuldigten zugute (Hinweis E 24. Juni 2004, 2001/15/0134; E 14. Dezember 1994, 93/16/0191).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002140060.X06

Im RIS seit

24.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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