RS Vwgh 2004/7/7 99/13/0185

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Veröffentlicht am 07.07.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §115;
FinStrG §49 Abs1 lita;
FinStrG §98 Abs3;

Rechtssatz

Das Ergehen eines die GmbH betreffenden Veranlagungsbescheides über Umsatzsteuer 1995 mit der darin festgesetzten Umsatzsteuerschuld konnte die Finanzstrafbehörden nicht davon entbinden, den zur Beurteilung der Verwirklichung des Tatbildes des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG durch den Geschäftsführer erforderlichen Sachverhalt in objektiver und subjektiver Richtung nachvollziehbar festzustellen und in einer den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung nicht widersprechenden Weise seine Behauptung zu würdigen, das Entstehen von Umsatzsteuerschulden der von ihm geführten Gesellschaft in den in Betracht kommenden Kalendermonaten des Jahres 1995 nicht erkannt zu haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999130185.X05

Im RIS seit

27.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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