RS Vwgh 2004/9/29 2004/13/0101

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Veröffentlicht am 29.09.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §114 Abs1;
FinStrG §115;
FinStrG §157;

Rechtssatz

Ob eine Person die Geschäfte einer Gesellschaft faktisch besorgt, weil sie der Entscheidungsträger ist und im Unternehmen real bestimmt, was zu geschehen hat und was unterbleibt, ist ein Sachverhalt, der regelmäßig nur durch Indizienbeweis festgestellt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004130101.X02

Im RIS seit

05.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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