Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom 1. September 1998 bis 30. Juni 1999 Vertragsbediensteter der Gemeinde A. In der Zeit zwischen 15. Juni 1999 und 31. Dezember 2006 war er Vertragsbediensteter des Landes Salzburg. Seit 1. Jänner 2007 steht er in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Zur Vorgeschichte wird auch auf den hg. Beschluss vom 28. März 2008, Zl. 2008/12/0048, verwiesen. Mit einer Eingabe vom 4. Februar 2007 ersuchte der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art21 Abs4;LBG Slbg 1987 §84 idF 2001/026;
Rechtssatz: Aus den Materialien zur Novellierung des § 84 LBG durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 26/2001 geht klar hervor, dass der Salzburger Landesgesetzgeber damit den Erfordernissen des Art. 21 Abs. 4 B-VG Rechnung tragen wollte. Die erwähnte Bestimmung der Bundesverfassung bezweckt... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführerin steht als sonstiges hauptberufliches Mitglied des unabhängigen Finanzsenates in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 31. Jänner 2003 wurde die Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 1. März 2003 zum sonstigen hauptberuflichen Mitglied des unabhängigen Finanzsenates und damit gemäß §§ 2 bis 6 BDG 1979 auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 5, im Bereich des Bundesmini... mehr lesen...
Index: E1EE6J10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: 11992E039 EGV Art39;61998CJ0195 Österreichischer Gewerkschaftsbund VORAB;B-VG Art21 Abs4;GehG 1956 §12 Abs3 Z1;UFSG 2003 §16 Abs2;
Rechtssatz: Der dem einfachen Gesetzgeber bei der Regelung des Dienst- und Besoldungsrechtes der Beamten zukommende weite rechts... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführerin steht als Oberrätin i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war zuletzt die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährung. Soweit aus dem angefochtenen Bescheid, der Beschwerde und den übermittelten Verwaltungsakten ersichtlich war die Beschwerdeführerin ab 1991 als Vertragsbedienstete beschäftigt, ihr öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis hat mit 1. November 1996 begonnen; anlässlich ihrer Ernennung in d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art21 Abs4;GehG 1956 §12 Abs2 Z1 lita idF 2004/I/176;
Rechtssatz: Entscheidend für die Anwendbarkeit des § 12 Abs. 2 Z. 1 lit. a GehG ist somit, ob ein Dienstverhältnis zu einer (inländischen) Gebietskörperschaft oder zu einem anderen Rechtsträger bestanden hat. Der Umstand einer Beschäftigung in einem "Unternehmen" ist deshalb für sich all... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art21 Abs4;GehG 1956 §12 Abs2 Z1 lita idF 2001/I/127;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/12/0021 E 11. Oktober 2006 RS 2(Hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Eine inländische Gebietskörperschaft im Sinne des § 12 Abs. 2 Z. 1 lit. a GehG ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die all... mehr lesen...
Die am 18. November 1950 in der Bundesrepublik Deutschland geborene Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin seit 1. April 1995 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Ihre Dienststelle ist die Volksschule U. in H. In ihrer Eingabe vom 15. Oktober 2002 führt die Beschwerdeführerin aus, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit vom 1. August 1974 bis 31. Jänner 1976 als Lehramtsreferendarin an einer Grundschule im Kreis W. (Bundesla... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Ihre Dienststelle ist die Volksschule G. Mit Antrag vom 7. Juni 2002 ersuchte die Beschwerdeführerin um Vollanrechnung ihrer EU-Vordienstzeiten bei neuerlicher Festsetzung ihres Vorrückungsstichtages nach den geltenden EU-Richtlinien. Diese Dienstzeiten habe sie in Deutschland zwischen dem 1. September 1973 und dem 10. September 1985 erbracht. Zum Beweis ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art21 Abs4;GehG 1956 §12 Abs2 Z1 lita idF 2001/I/127;VwRallg;
Rechtssatz: Eine inländische Gebietskörperschaft im Sinne des § 12 Abs. 2 Z. 1 lit. a GehG ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die alle Personen erfasst, die in einer örtlichen Beziehung (z.B. Wohnsitz, Aufenthalt) zu einem bestimmt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Novellen zum B-VG63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art21 Abs4 idF 1999/I/008;B-VGNov 1999/I/008;GehG 1956 §113 Abs10 idF 2002/I/087;GehG 1956 §113 Abs11 idF 2002/I/087;GehG 1956 §12 Abs2 Z1 lita idF 2001/I/087;
Rechtssatz: Rein "innerstaatliche" Vordienstzeiten nach § 12 Abs. 2 Z. 1 lit. a GehG idF der Novelle BGBl. I Nr. 87/2001 werden unter dem Aspekt der rechtzeiti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand in der Zeit vom 14. Dezember 1993 bis zum 30. November 2001 in einem Dienstverhältnis zu den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB). Seit 1. Dezember 2001 steht er als Aspirant (im Exekutivdienst) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid vom 17. Mai 2002 setzte die Bundespolizeidirektion Wien gemäß § 12 GehG "in der derzeit geltenden Fassung" als Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2001 de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)56/03 ÖBB63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BundesbahnG 1992 §21 Abs1;B-VG Art21 Abs4 idF 1999/I/008;GehG 1956 §12 Abs2 Z1 lita idF 1999/I/127;VwRallg;
Rechtssatz: Eine inländische Gebietskörperschaft iSd § 12 Abs. 2 Z. 1 lit. a GehG 1956 ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die alle Personen erfasst, die in einer örtlichen Beziehung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 15. November 1995 als Senatsrat in einem (definitiven) öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz (im Folgenden als Stadt bezeichnet). Unmittelbar zuvor stand er in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark; seit seinem Dienstantritt bei der Stadt ist er Vorstand (Leiter) der Magistratsabteilung 8 a (Steueramt). Unter Benützung eines hiefür vorgesehenen Formulars erstattete der Magistratsdirektor am 25... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art21 Abs4 idF 1974/444;DGO Graz 1957 §18 Abs3 idF 1980/026;
Rechtssatz: Die Rechtsauffassung, der im § 18 Abs. 3 erster Satz DGO Graz geregelte (im Beschwerdefall angewandte) zweite Fall sei bei einem - wie im Beschwerdefall - erfolgten Dienstwechsel aus einem (zu einer anderen Gebietskörperschaft länger als ein Kalenderj... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand in der Zeit vom 1. Jänner 1986 bis zum 31. Mai 1998 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Seit 1. Juni 1998 steht er in einem solchen zur Stadtgemeinde S. Am 22. Jänner 2003 erließ der Bürgermeister dieser Stadtgemeinde einen Bescheid, mit welchem der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2003 aus der Gehaltsstufe 1 der Dienstklasse VII in der Verwendungsgruppe B in die Gehaltsstufe 3 dieser Dienstklasse und Verwen... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete KärntenL24002 Gemeindebedienstete Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Novellen zum B-VG63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: B-VG Art21 Abs4 idF 1999/I/008;B-VGNov 1999/I/008;DienstrechtsG Krnt 1975 §2;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs1 idF 1996/085;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1994 §92 Abs1 idF 1996/058;DienstrechtsG Krnt 1994 §92 Abs1;... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete KärntenL24002 Gemeindebedienstete Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Novellen zum B-VG63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: B-VG Art21 Abs4 idF 1999/I/008;B-VGNov 1999/I/008;DienstrechtsG Krnt 1975 §2;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs1 idF 1996/085;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1994 §92 Abs1 idF 1996/058;DienstrechtsG Krnt 1994 §92 Abs1;... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete KärntenL24002 Gemeindebedienstete Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Novellen zum B-VG10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: B-VG Art21 Abs4 idF 1999/I/008;B-VGNov 1999/I/008;DienstrechtsG Krnt 1975 §2;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs1 idF 1996/085;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1994 §92 Abs1 idF 1996/058;Diens... mehr lesen...
Aufgrund des Beschwerdevorbringens, des vorgelegten angefochtenen Bescheides und der vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung und Abtretung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof übermittelten Akten geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die 1961 geborene Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Sie hat (zusammen mit ihrem Ehemann) die am 8. September 1989 geborene minde... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75a;B-VG Art21 Abs1;B-VG Art21 Abs2;B-VG Art21 Abs4;B-VG Art7 Abs1;DO Wr 1966 §43c;DO Wr 1966 §44 Abs1;
Rechtssatz: Das B-VG sieht eine eigene Gesetzgebungskompetenz für das Bundesdienstrecht bzw die Landesdienstrechte vor, welche nur durch das Homogenitätsgebot des Art 21 Abs 1 und Abs 4 B-V... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführer war mit Wirkung vom 1. September 1977 als hauptamtlicher Berufsschullehrer in den Berufsschuldienst des Landes Vorarlberg aufgenommen und zur Dienstleistung der kaufmännischen Berufsschule in X zugewiesen worden. Mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1981 war er zum definitiven Berufsschullehrer der Verwendungsgruppe L 2a 2 ernannt und weiterhin derselben Schule zur Dienstleistung zugewiesen worden. ... mehr lesen...
Index: Dienstrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs3B-VG Art21 Abs4 Beachte Besprechung in:ÖffD 2/1984, S 27;
Rechtssatz: Aus den Worten "Möglichkeit des Wechsels" in Art 21 Abs 4 B-VG kann keineswegs die Möglichkeit der Gleichzeitigkeit eines definitiven Dienstverhältnisses zu einem Land und eines provisorischen Dienstverhältnisses zum Bund a... mehr lesen...