RS Vwgh 1983/9/20 82/12/0121

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Veröffentlicht am 20.09.1983
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Index

Dienstrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §10 Abs3
B-VG Art21 Abs4

Beachte


Besprechung in:
ÖffD 2/1984, S 27;

Rechtssatz

Aus den Worten "Möglichkeit des Wechsels" in Art 21 Abs 4 B-VG kann keineswegs die Möglichkeit der Gleichzeitigkeit eines definitiven Dienstverhältnisses zu einem Land und eines provisorischen Dienstverhältnisses zum Bund abgeleitet werden (hier: Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses zum Bundes innerhalb der Probezeit bei gleichzeitigem definitivem Dienstverhältnis zu einem Land).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982120121.X02

Im RIS seit

27.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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