Index
DienstrechtNorm
BDG 1979 §10 Abs3Beachte
Rechtssatz
Aus den Worten "Möglichkeit des Wechsels" in Art 21 Abs 4 B-VG kann keineswegs die Möglichkeit der Gleichzeitigkeit eines definitiven Dienstverhältnisses zu einem Land und eines provisorischen Dienstverhältnisses zum Bund abgeleitet werden (hier: Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses zum Bundes innerhalb der Probezeit bei gleichzeitigem definitivem Dienstverhältnis zu einem Land).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982120121.X02Im RIS seit
27.10.2021Zuletzt aktualisiert am
27.10.2021