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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
BDG 1979 §75a;Rechtssatz
Das B-VG sieht eine eigene Gesetzgebungskompetenz für das Bundesdienstrecht bzw die Landesdienstrechte vor, welche nur durch das Homogenitätsgebot des Art 21 Abs 1 und Abs 4 B-VG beschränkt ist (hier: keinen unsachlichen Unterschied stellt das Fehlen einer dem § 75a BDG 1979 entsprechenden Regelung über die Gewährung eines "Karenzurlaubes für die Pflege eines behinderten Kindes" in der Wr DO dar).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120014.X01Im RIS seit
11.07.2001