Mit Bescheid der Sonderschulgemeinde Haag vom 22. Oktober 2003 wurde für das Haushaltsjahr 2004 der beschwerdeführenden Gemeinde eine Schulumlage in Höhe von EUR 2,651,-- vorgeschrieben. Die beschwerdeführende Gemeinde erhob Berufung und brachte vor, der Schüler P. sei am 2. Februar 2003 den (in St. Peter am Hart wohnenden) Pflegeeltern von der Jugendwohlfahrt abgenommen und in ein Heim in der Nähe von Haag gebracht worden. Seit diesem Zeitpunkt habe P. zu St. Peter am Hart ... mehr lesen...
Index: L50003 Pflichtschule allgemeinbildend NiederösterreichL50803 Berufsschule Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art151 Abs9;B-VG Art6 Abs3 idF 1994/504;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;PSchG NÖ 1973 §46 Abs3;PSchG NÖ 1973 §48 Abs1;PSchG NÖ 1973 §53 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Meldung nach dem Meldegesetz 1991 ist in de... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der beschwerdeführenden Stadtgemeinde vom 9. Februar 2004 wurde der Marktgemeinde K gemäß § 53 NÖ Pflichtschulgesetz, LGBl. 5000-14, für zwei Schülerinnen ein Schulerhaltungsbeitrag in der Höhe von EUR 1.553,70 für das Rechnungsjahr 2004 vorgeschrieben. Begründet wurde die Vorschreibung damit, dass sich der Hauptwohnsitz der beiden Schülerinnen in der mitbeteiligten Marktgemeinde befinde. Auf Grund der Berufung der Marktgemeinde K wurde mit Beschei... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der beschwerdeführenden Stadtgemeinde vom 9. Februar 2004 wurde der Gemeinde W gemäß § 53 NÖ Pflichtschulgesetz, LGBl. 5000-14, für einen Schüler und eine Schülerin ein Schulerhaltungsbeitrag in der Höhe von EUR 1.553,70 für das Rechnungsjahr 2004 vorgeschrieben. Begründet wurde die Vorschreibung damit, dass sich der Hauptwohnsitz der beiden Schüler in der Gemeinde W befinde. Auf Grund der Berufung der Gemeinde W wurde mit Bescheid der Bezirks... mehr lesen...
Index: L50003 Pflichtschule allgemeinbildend NiederösterreichL50803 Berufsschule Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art151 Abs9 idF 1994/505;PSchG NÖ 1973 §53 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auslegung, § 53 Abs. 1 NÖ Pflichtschulgesetz gelte nur für den Besuch von Schultypen, die nicht im Schulsprengel des Haupt... mehr lesen...
Index: L50003 Pflichtschule allgemeinbildend NiederösterreichL50803 Berufsschule Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art151 Abs9 idF 1994/505;PSchG NÖ 1973 §53 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/10/0054 E 12. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Der betreffende Schüler hatte bei seinem Schuleintritt seinen Hauptwohnsitz in der Gemein... mehr lesen...
1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde G. als Obmann der Volksschulgemeinde G. vom 23. Oktober 2000 wurde der beschwerdeführenden Stadt auf Grund des am 19. Oktober 2000 vom Schulausschuss der Volksschulgemeinde G. genehmigten Voranschlages für das Rechnungsjahr 2001 ein Schulerhaltungsbeitrag von S 15.750,-- vorgeschrieben. Es wurde dargelegt, der Obmann der Schulgemeinde habe nach Anhörung des Schulausschusses den Voranschlag über den Schulaufwand des folgenden Kalenderjahr... mehr lesen...
Index: L50003 Pflichtschule allgemeinbildend NiederösterreichL50803 Berufsschule Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art151 Abs9;PSchG NÖ 1973 §53 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/10/0131 E 20. Dezember 2004
Rechtssatz: § 53 Abs. 1 NÖ Pflichtschulgesetz (in der Fassung des Art. 151 Abs. 9 B-VG) setzt voraus, dass Schüler, die auf Grund einer Maßnahm... mehr lesen...
Index: L50003 Pflichtschule allgemeinbildend NiederösterreichL50803 Berufsschule Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art151 Abs9;B-VG Art6 Abs3 idF 1994/504;MeldeG 1991 §1 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §2 idF 2001/I/028;PSchG NÖ 1973 §53 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/10/0131 E 20. Dezember 2004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/10/0192 E 16. Dezember 2... mehr lesen...
Index: L50003 Pflichtschule allgemeinbildend NiederösterreichL50803 Berufsschule Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art151 Abs9;B-VG Art6 Abs3 idF 1994/504;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §2 Abs3 Z3 idF 2001/I/028;PSchG NÖ 1973 §53 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/10/0131 E 20. Dezember 2004
Rechtssatz: Ausführun... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Juli 1997 setzte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde die Tourismusabgabe für das Jahr 1996 für ein im Eigentum des Beschwerdeführers stehendes Objekt in der mitbeteiligten Gemeinde in der Größe von 44,62 m2 in der Höhe von S 700,-- fest. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Mit Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 3. Dezember 1997 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend führte die Berufungsbehörde au... mehr lesen...
Index: L74001 Fremdenverkehr Tourismus Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art151 Abs9;B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs7;TourismusG Bgld 1992 §28 Abs2 Z1;TourismusG Bgld 1992 §28 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0007 E 18. September 2000 RS 2 Stammrechtssatz Da der Begriff "ordentlicher Wohnsitz" in § 28 Abs 2 Z 3 Bgld TourismusG 1992 bis 31.12.1995 nicht du... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Oktober 1999 setzte der Obmann der Schulgemeinde der Polytechnischen Schule Mödling gegenüber der beschwerdeführenden Gemeinde Kammern im Liesingtal unter Hinweis auf die §§ 48 und 53 Abs. 1 des NÖ Pflichtschulgesetzes, LGBl. 5000-0 idF LGBl. 5000-14 (PSchG NÖ), eine Schulumlage (hier und in der Folge offenbar gemeint: Schulerhaltungsbeitrag) von S 42.500,-- fest. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte die beschwerdeführende Gemeinde vor, die Vors... mehr lesen...
Index: L50003 Pflichtschule allgemeinbildend NiederösterreichL50803 Berufsschule NiederösterreichL92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/04 Wahlen41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art151 Abs9 idF 1994/504;B-VG Art6 Abs3 idF 1994/504;JWG NÖ 1991 §35;JWG NÖ 1991 §42 Abs1 Z2;JWG NÖ 1991 §44;MeldeG 1991 §1 idF 1994/505;MeldeG 1991 §2 idF 1994/505;PSchG NÖ 1973 §53 Abs1 idF 5000-14;WählerevidenzG 1973 §1 idF 1993/339; ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde auf Grund der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landesabgabenamtes für Vorarlberg vom 20. Mai 1997 die Vorschreibung der Jagdabgabe für das Jagdjahr 1997/98. Im Hinblick darauf, dass die Spruchpunkte 1 und 2 des erstinstanzlichen Bescheides mit dem angefochtenen Bescheid aufgehoben wurden (diese betrafen die Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens für das Jahr 1996/97 und die Festsetzung der Abgabe fü... mehr lesen...
Index: L37358 Jagdabgabe Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art151 Abs9 idF 1994/504;B-VG Art6 Abs3 idF 1994/504;JagdabgabeG Vlbg 1949 §3 lita idF 1994/029;
Rechtssatz: Da der Begriff "ordentlicher Wohnsitz" in § 3 lit. a Vorarlberger JagdabgabeG bis 31. Dezember 1995 nicht landesgesetzlich durch den Begriff "Wohnsitz" ersetzt wurde, wurde die in Art. 151 Abs. 9 B-VG angeordnete Ersetzung d... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 23. November 1998 wurde dem Beschwerdeführer für das Jahr 1997 Tourismusabgabe für Ferienwohnungen gemäß § 28 Bgld. Tourismusgesetz 1992 als Alleineigentümer einer Wohneinheit in der Größe von 44,62 m2 im Seepark in der mitbeteiligten Gemeinde vorgeschrieben. Der Beschwerdeführer erhob Berufung, in der er insbesondere vorbrachte, dass es sich um ein Objekt, das im Gebiet für Erholungs- und Verkehrseinrichtungen gemäß § 14... mehr lesen...
Index: L74001 Fremdenverkehr Tourismus Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art151 Abs9;B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs7;TourismusG Bgld 1992 §28 Abs2 Z1;TourismusG Bgld 1992 §28 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Da der Begriff "ordentlicher Wohnsitz" in § 28 Abs 2 Z 3 Bgld TourismusG 1992 bis 31.12.1995 nicht durch den Begriff "Wohnsitz" ersetzt wurde (§ 28 Bgld TourismusG 1992 wurde mi... mehr lesen...
Index: E1EE3R E05100000L74001 Fremdenverkehr Tourismus Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht59/04 EU - EWR
Norm: 11992E052 EGV Art52;11997E043 EG Art43;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art9;B-VG Art151 Abs9;B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs7;TourismusG Bgld 1992 §28;
Rechtssatz: Die Abgabepflicht nach § 28 Bgld TourismusG 1992 greift nur ein, wenn eine ... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörde vom 7. November 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 13. September 1995 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der im 9. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone dieses Bezirkes für die Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 bis 20.00 Uhr geltenden Parkzeitbeschränkung von 11 Stunden gemäß § 45 Abs. 4 hinsichtlich der Bundesstraßen mit dem zitierten Bescheid der Wiener Landesregierung ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Novellen zum B-VG41/02 Melderecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art151 Abs9 idF 1994/504;B-VGNov betreffend Hauptwohnsitz 1994;HauptwohnsitzG 1994 Art8;StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0163
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Id... mehr lesen...
Mit nicht näher datierter Eingabe, die bei der Behörde erster Instanz (lt. Einlaufstempel) am 14. Juni 1995 einlangte, beantragte der Beschwerdeführer für ein in Italien zugelassenes und dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug eine Ausnahmebewilligung (nach § 45 Abs. 4 StVO) für näher bezeichnete Zeiträume. Im Antrag wird u.a. ausgeführt, daß die beantragten Zeiträume einen Gesamtzeitraum von 24 Monaten (verteilt auf mehrere Jahre) ergeben würden. Das Geschäft des Beschwer... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art151 Abs9 idF 1994/504;HauptwohnsitzG 1994 Art8;StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/05 96/02/0221 2 Stammrechtssatz § 45 Abs 4 StVO hat weder durch die B-VG Novelle BGBl 1994/504 (vgl Art 151 Abs 9 B-VG in der zit Fassung) noch durch das HauptwohnsitzG 1994, BGBl 1994/... mehr lesen...
Mit den beiden Bescheiden der belangten Behörden vom 27. Februar 1996 wurde ein Antrag des Beschwerdeführers vom 5. Dezember 1995 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 45 Abs. 4 StVO von der im 6. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone dieses Bezirkes für die Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr geltenden Parkzeitbeschränkung von zwei Stunden für ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug abgewiesen (in Hinsicht auf Gemeindestraß... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art151 Abs9 idF 1994/504;HauptwohnsitzG 1994 Art8;StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0359 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/05 96/02/0221 2 Stammrechtssatz § 45 Abs 4 StVO hat weder durch die B-VG Nov... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 5. Oktober 1995 auf Erteilung einer straßenpolizeilichen Ausnahmebewilligung für ein zeitlich uneingeschränktes Parken in näher bezeichneten Kurzparkzonen für ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960 abgewiesen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides sowie dessen Rechtsw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art151 Abs9 idF 1994/504;HauptwohnsitzG 1994 Art8;StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/05 96/02/0221 2 Stammrechtssatz § 45 Abs 4 StVO hat weder durch die B-VG Novelle BGBl 1994/504 (vgl Art 151 Abs 9 B-VG in der zit Fassung) noch durch das HauptwohnsitzG 1994, BGBl 1994/... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Jänner 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 13. September 1995 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der im 9. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone dieses Bezirkes für die Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr geltenden Parkzeitbeschränkung gemäß § 45 Abs. 4 StVO abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungs... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art151 Abs9 idF 1994/504;HauptwohnsitzG 1994 Art8;StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/05 96/02/0221 2 Stammrechtssatz § 45 Abs 4 StVO hat weder durch die B-VG Novelle BGBl 1994/504 (vgl Art 151 Abs 9 B-VG in der zit Fassung) noch durch das HauptwohnsitzG 1994, BGBl 1994/... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. August 1995 hat der Magistrat der Stadt Wien den Antrag des Beschwerdeführers vom 5. August 1995 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960 von der im 9. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone dieses Bezirkes für die Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr geltenden Parkzeitbeschränkung von 11 Stunden für ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug abgewiesen. Aufgrund der dagegen erhobenen Be... mehr lesen...