Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. I F wendet mit der auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde gegen ihre "von Organen der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion Wien in Wien, W-Straße am 14. Mai 1984 erfolgte gewaltsame Entfernung aus der Geschäftsräumlichkeit top Nr. 1 - 10". Sie erachtet sich durch diese Maßnahme (die von der Bf. als ein in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgter Verwaltungsakt gewertet wird) in den verfassungsgesetzl... mehr lesen...