Index
L9 Sozial- und GesundheitsrechtNorm
B-VG Art83 Abs2Rechtssatz
Geschäftsordnung des Verwaltungsausschusses der Stmk. Ärztekammer;
Fristregelung in §12 lediglich interne Ordnungsvorschrift;
unzulässiger Devolutionsantrag - kein Übergang der Zuständigkeit auf den Beschwerdeausschuß; Fehlen einer Geschäftsordnung des Beschwerdeausschusses der Stmk. Ärztekammer - keine Verletzung des Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter ÄrzteG; keine Bedenken gegen die in §46 Abs5 geregelte Zusammensetzung des Beschwerdeausschusses
Schlagworte
Bescheidbegriff, Bescheid Unterschrift, Ärztekammer, Devolution, BehördenzuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B108.1984Zuletzt aktualisiert am
22.08.2008