Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8KAG §49 Abs1PersFrSchG §4StVO 1960 §76VStG §35 litc
Rechtssatz: Art8 StGG; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung nach §76 StVO; rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG 1950; rechtmäßige Anhaltung und Einweisung in die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird (zusammengefaßt) folgender Sachverhalt geschildert: Der Bf. sei Eigentümer der Liegenschaft Grödig Nr. ..., an der die Grödiger Landesstraße vorbeiführe. Wegen Bauarbeiten sei diese Straße am 10. Mai 1983 nur einspurig befahrbar gewesen, weshalb einige Fahrzeuge das vorspringende Dach seines Wirtschaftsgebäudes beschädigt hätten. Um weitere Schädigungen zu verhindern, habe er sich auf den Gehsteig ge... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8KAG §49 Abs1PersFrSchG §4StVO 1960 §76VStG §35 litc
Rechtssatz: Art8 StGG; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung nach §76 StVO; rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG 1950; rechtmäßige Anhaltung und Einweisung in die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird (zusammengefaßt) folgender Sachverhalt geschildert: Der Bf. sei Eigentümer der Liegenschaft Grödig Nr. ..., an der die Grödiger Landesstraße vorbeiführe. Wegen Bauarbeiten sei diese Straße am 10. Mai 1983 nur einspurig befahrbar gewesen, weshalb einige Fahrzeuge das vorspringende Dach seines Wirtschaftsgebäudes beschädigt hätten. Um weitere Schädigungen zu verhindern, habe er sich auf den Gehsteig ge... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8KAG §49 Abs1PersFrSchG §4StVO 1960 §76VStG §35 litc
Rechtssatz: Art8 StGG; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung nach §76 StVO; rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG 1950; rechtmäßige Anhaltung und Einweisung in die ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8KAG §49 Abs1PersFrSchG §4StVO 1960 §76VStG §35 litc
Rechtssatz: Art8 StGG; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung nach §76 StVO; rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG 1950; rechtmäßige Anhaltung und Einweisung in die ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die mj. M N, H-J H, M P H, S S, G S und A F, alle vertreten jeweils durch ihre Eltern und wohnhaft in Wien-Währing, stellen beim VfGH unter Berufung auf Art139 Abs1 B-VG den Antrag, die V des Stadtschulrates für Wien vom 29. Juni 1983, Z 100.129/83, kundgemacht im Verordnungsblatt des Stadtschulrates für Wien, Stück VII/83, soweit in dieser angeordnet wurde, daß die Volksschule Scheibenbergstraße 63, "mit 5-Tage-Schulwoche" zu führen sei, kostenpflichtig als gese... mehr lesen...
Index: L5 KulturrechtL5015 Schulzeit
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / LegitimationSchulzeitG §8 Abs9Verordnung des Stadtschulrates für Wien vom 29.06.83, durch die der Samstag für einige Volksschulen schulfrei erklärt wirdVfGG §57 Abs1 Wr SchulzeitG §56 Abs7, §56 Abs8
Rechtssatz: Art139 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung eines Teiles der V des Stadtschulrates für Wien vom 29. Juni 1983... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der Sitzung der Zentralpersonalvertretung beim Amt der Ktn. Landesregierung vom 13. Jänner 1981 wurde ua. die Übertragung von bestimmten Aufgaben der Zentralpersonalvertretung gemäß §20 Abs5 des Ktn. Landes-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. 49/1976 (im folgenden LPVG genannt), erörtert und im Protokoll vom 20. Jänner 1981 folgendes darüber festgehalten: "Die Koll. Ing. G, Ing. Ki., B und Dr. Ka. sprechen sich dafür aus, die bisher gehandgabte Regel... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2001 Personalvertretung
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabKrnt Landes-PersonalvertretungsG §30
Rechtssatz: Ktn. Landes-PersonalvertretungsG; der wahlwerbenden Gruppe kommt im Verfahren vor der Aufsichtsbehörde gemäß §30 ein gesetzlich eingeräumtes Recht nicht zu; Erhebung einer Aufsichtsbeschwerde nur durch den Bediensteten zulässig, für den das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug erlassenen, auf §68 Abs2 AVG gestützten Bescheid vom 7. Feber 1979 widerrief der Bundesminister für Landesverteidigung den an den Bf. ergangenen Einberufungsbefehl des Militärkommandos Wien zu einer für den 2. bis 29. Juli 1978 anberaumten freiwilligen Waffenübung. Dieser Bescheid wurde im wesentlichen folgendermaßen begründet: "Bei der Beurteilung der Berechtigung Ihrer Berufung ist darauf hinzuweisen, daß aus der Ihnen mit Sch... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Nö. Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. November 1984 der Berufung der Österreichischen Donaukraftwerke AG gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 20. Juni 1984, mit dem der Österreichischen Donaukraftwerke AG die naturschutzbehördliche Bewilligung zur Errichtung des Donaukraftwerkes Hainburg, soweit die geplanten Maßnahmen im Bereich des Verwaltungsbezirkes Gänserndorf vorgesehen sind, versagt wurde, gemäß §66 Abs4 AVG Folge gegebe... mehr lesen...
Index: L5 KulturrechtL5500 Baumschutz, Landschaftsschutz, Naturschutz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationAVG §8Nö NaturschutzG §1 Nö NaturschutzG §4 Abs1 Z1Nö NaturschutzG §6 Abs3Nö NaturschutzG §6 Abs4
Rechtssatz: Nö. NaturschutzG; keine Parteistellung der Eigentümer von im Projektsbereich eines Kraftwerkes liegenden Grundstücken und der Nutzungsberechtigten von in diesem Bereich gelegenen Brunnen im Verfahren über ... mehr lesen...
Index: 43 Wehrrecht43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §56AVG §68 Abs2WehrG 1978 §30
Rechtssatz: WehrG 1978; Widerruf eines Einberufungsbefehls; kein Rechtsanspruch auf Ableistung einer freiwilligen Waffenübung nach dem Wortlaut des §30; vertretbare Verneinung eines solchen Rechtsanspruches auch iZm. der Genehmigung eines Ausbildungslehrganges zum Reserveoffizie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg vom 25. Mai 1984, GZ ... Vr 949/82, Hv 6/83, war dem nunmehrigen Bf. Dr. F W K in der gegen ihn wegen §§75 ua. StGB anhängigen Strafsache gemäß §41 Abs2 StPO für die vor dem Geschwornengericht anberaumte Hauptverhandlung ein Verteidiger beigegeben worden. 1.2. Mit Bescheid vom 28. Mai 1984 bestellte der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer für Wien, NÖ und Bgld. gemäß §45 RAO im Rahmen der Beigebung Rechtsanwalt Ma... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Wie sich aus den Akten AZ Vr 1661/80 des Kreisgerichtes Wr. Neustadt ergibt, fand vor diesem Gericht im Zuge des Finanzstrafverfahrens gegen J G ua. am 16. Feber 1981 eine Tagsatzung zur Sichtung gerichtlich beschlagnahmter Unterlagen aus dem Besitz der Volksbank M reg. Genossenschaft mbH statt. Dabei wurde das Sparbuch Nr. ... samt Verpfändungserklärung Nr. ... zunächst dem anwesenden Vertreter der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt zur Verfügung gestellt, der zwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Wie insbesondere aus den Akten AZ ... Vr 12/81 des Kreisgerichtes Wr. Neustadt hervorgeht, gab der für diese Strafsache (gegen E B ua.) zuständige Richter in einer am 18. Feber 1981 - im Gebäude des Finanzamtes Wr. Neustadt - stattgefundenen Tagsatzung aufgrund einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung bereits nachts zum 16. Jänner1981 bei der Raiffeisenkasse N reg. Genossenschaft mbH beschlagnahmtes Gut frei (S 7 Punkt des Gerichtsprotokolls), un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Z G beantragte mit ihrer auf Art144 (Abs1) B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie sei am 1. Juni 1984 dadurch, daß Organe des Gendarmeriepostens Hallein (Bezirk Hallein, Land Sbg.) ihre Wohnung in Hallein, K-Gasse, durchsuchten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht (Art9 StGG) verletzt worden. 1.2. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Rechtsanwalt Dr. W-D A begehrte in seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde gemäß Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch eine dem Finanzamt Eisenstadt zuzurechnende (faktische) Amtshandlung (in Wr. Neustadt) vom 16. Feber 1981, und zwar a) durch Beschlagnahme seines Aktenkoffers mit Schlüssel (gemäß §89 Abs2 FinStrG) und b) durch seine damit einhergehende Verpflichtung zur persönlichen Anwesenheit an Ort und S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Rechtsanwalt Dr. W-D A begehrte in seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde gemäß Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch eine dem Finanzamt Eisenstadt zuzurechnende (faktische) Amtshandlung (in Wr. Neustadt) vom 16. Feber 1981, und zwar a) durch Beschlagnahme seines Aktenkoffers mit Schlüssel (gemäß §89 Abs2 FinStrG) und b) durch seine damit einhergehende Verpflichtung zur persönlichen Anwesenheit an Ort und S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. hatte in seiner am 29. Jänner 1981 erstatteten Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1979 eine Restschuld von 533.819 S ausgewiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Tir. vom 4. Feber 1982 wurde dem Bf. deshalb ein Säumniszuschlag von 10676 S vorgeschrieben, wobei die Behörde den dritten Satz des §21 UStG 1972 idF des Abgabenänderungsgesetzes 1980, BGBl. 563, angewendet hat und davon ausgegangen ist, daß die ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Wie sich aus den Akten AZ Vr 1661/80 des Kreisgerichtes Wr. Neustadt ergibt, fand vor diesem Gericht im Zuge des Finanzstrafverfahrens gegen J G ua. am 16. Feber 1981 eine Tagsatzung zur Sichtung gerichtlich beschlagnahmter Unterlagen aus dem Besitz der Volksbank M reg. Genossenschaft mbH statt. Dabei wurde das Sparbuch Nr. ... samt Verpfändungserklärung Nr. ... zunächst dem anwesenden Vertreter der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt zur Verfügung gestellt, der zwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Wie insbesondere aus den Akten AZ ... Vr 12/81 des Kreisgerichtes Wr. Neustadt hervorgeht, gab der für diese Strafsache (gegen E B ua.) zuständige Richter in einer am 18. Feber 1981 - im Gebäude des Finanzamtes Wr. Neustadt - stattgefundenen Tagsatzung aufgrund einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung bereits nachts zum 16. Jänner1981 bei der Raiffeisenkasse N reg. Genossenschaft mbH beschlagnahmtes Gut frei (S 7 Punkt des Gerichtsprotokolls), un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Rechtsanwalt Dr. W-D A begehrte in seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde gemäß Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch eine dem Finanzamt Eisenstadt zuzurechnende (faktische) Amtshandlung (in Wr. Neustadt) vom 16. Feber 1981, und zwar a) durch Beschlagnahme seines Aktenkoffers mit Schlüssel (gemäß §89 Abs2 FinStrG) und b) durch seine damit einhergehende Verpflichtung zur persönlichen Anwesenheit an Ort und S... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Wie sich aus den Akten AZ Vr 1661/80 des Kreisgerichtes Wr. Neustadt ergibt, fand vor diesem Gericht im Zuge des Finanzstrafverfahrens gegen J G ua. am 16. Feber 1981 eine Tagsatzung zur Sichtung gerichtlich beschlagnahmter Unterlagen aus dem Besitz der Volksbank M reg. Genossenschaft mbH statt. Dabei wurde das Sparbuch Nr. ... samt Verpfändungserklärung Nr. ... zunächst dem anwesenden Vertreter der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt zur Verfügung gestellt, der zwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Wie insbesondere aus den Akten AZ ... Vr 12/81 des Kreisgerichtes Wr. Neustadt hervorgeht, gab der für diese Strafsache (gegen E B ua.) zuständige Richter in einer am 18. Feber 1981 - im Gebäude des Finanzamtes Wr. Neustadt - stattgefundenen Tagsatzung aufgrund einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung bereits nachts zum 16. Jänner1981 bei der Raiffeisenkasse N reg. Genossenschaft mbH beschlagnahmtes Gut frei (S 7 Punkt des Gerichtsprotokolls), un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Rechtsanwalt Dr. W-D A begehrte in seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde gemäß Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch eine dem Finanzamt Eisenstadt zuzurechnende (faktische) Amtshandlung (in Wr. Neustadt) vom 16. Feber 1981, und zwar a) durch Beschlagnahme seines Aktenkoffers mit Schlüssel (gemäß §89 Abs2 FinStrG) und b) durch seine damit einhergehende Verpflichtung zur persönlichen Anwesenheit an Ort und S... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Wie sich aus den Akten AZ Vr 1661/80 des Kreisgerichtes Wr. Neustadt ergibt, fand vor diesem Gericht im Zuge des Finanzstrafverfahrens gegen J G ua. am 16. Feber 1981 eine Tagsatzung zur Sichtung gerichtlich beschlagnahmter Unterlagen aus dem Besitz der Volksbank M reg. Genossenschaft mbH statt. Dabei wurde das Sparbuch Nr. ... samt Verpfändungserklärung Nr. ... zunächst dem anwesenden Vertreter der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt zur Verfügung gestellt, der zwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Wie insbesondere aus den Akten AZ ... Vr 12/81 des Kreisgerichtes Wr. Neustadt hervorgeht, gab der für diese Strafsache (gegen E B ua.) zuständige Richter in einer am 18. Feber 1981 - im Gebäude des Finanzamtes Wr. Neustadt - stattgefundenen Tagsatzung aufgrund einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung bereits nachts zum 16. Jänner1981 bei der Raiffeisenkasse N reg. Genossenschaft mbH beschlagnahmtes Gut frei (S 7 Punkt des Gerichtsprotokolls), un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Rechtsanwalt Dr. W-D A begehrte in seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde gemäß Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch eine dem Finanzamt Eisenstadt zuzurechnende (faktische) Amtshandlung (in Wr. Neustadt) vom 16. Feber 1981, und zwar a) durch Beschlagnahme seines Aktenkoffers mit Schlüssel (gemäß §89 Abs2 FinStrG) und b) durch seine damit einhergehende Verpflichtung zur persönlichen Anwesenheit an Ort und S... mehr lesen...