Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art79 ffB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Art5 StGG; Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch das bei Abhaltung einer Bundesheerübung auf dem Grundstück der Bf. ohne deren Zustimmung entfaltete Handeln; Verletzung im Eigentumsrec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. seien Miteigentümer des Gutes N in 2284 Untersiebenbrunn. Am 12. August 1981 habe das Bundesheer auf Grundflächen des Gutes im Bereich von Waldbeständen eine Übung durchgeführt, welche vorher nicht gemeldet worden sei. Im Zuge dieser nicht angemeldeten Übung sei die Grundfläche insbesondere durch Graben von Löchern verändert und der Waldbestand durch Abhacken von Ästen beschädigt worde... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art79 ffB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Art5 StGG; Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch das bei Abhaltung einer Bundesheerübung auf dem Grundstück der Bf. ohne deren Zustimmung entfaltete Handeln; Verletzung im Eigentumsrec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. seien Miteigentümer des Gutes N in 2284 Untersiebenbrunn. Am 12. August 1981 habe das Bundesheer auf Grundflächen des Gutes im Bereich von Waldbeständen eine Übung durchgeführt, welche vorher nicht gemeldet worden sei. Im Zuge dieser nicht angemeldeten Übung sei die Grundfläche insbesondere durch Graben von Löchern verändert und der Waldbestand durch Abhacken von Ästen beschädigt worde... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art79 ffB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Art5 StGG; Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch das bei Abhaltung einer Bundesheerübung auf dem Grundstück der Bf. ohne deren Zustimmung entfaltete Handeln; Verletzung im Eigentumsrec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. seien Miteigentümer des Gutes N in 2284 Untersiebenbrunn. Am 12. August 1981 habe das Bundesheer auf Grundflächen des Gutes im Bereich von Waldbeständen eine Übung durchgeführt, welche vorher nicht gemeldet worden sei. Im Zuge dieser nicht angemeldeten Übung sei die Grundfläche insbesondere durch Graben von Löchern verändert und der Waldbestand durch Abhacken von Ästen beschädigt worde... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art79 ffB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Art5 StGG; Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch das bei Abhaltung einer Bundesheerübung auf dem Grundstück der Bf. ohne deren Zustimmung entfaltete Handeln; Verletzung im Eigentumsrec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. seien Miteigentümer des Gutes N in 2284 Untersiebenbrunn. Am 12. August 1981 habe das Bundesheer auf Grundflächen des Gutes im Bereich von Waldbeständen eine Übung durchgeführt, welche vorher nicht gemeldet worden sei. Im Zuge dieser nicht angemeldeten Übung sei die Grundfläche insbesondere durch Graben von Löchern verändert und der Waldbestand durch Abhacken von Ästen beschädigt worde... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art79 ffB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Art5 StGG; Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch das bei Abhaltung einer Bundesheerübung auf dem Grundstück der Bf. ohne deren Zustimmung entfaltete Handeln; Verletzung im Eigentumsrec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. seien Miteigentümer des Gutes N in 2284 Untersiebenbrunn. Am 12. August 1981 habe das Bundesheer auf Grundflächen des Gutes im Bereich von Waldbeständen eine Übung durchgeführt, welche vorher nicht gemeldet worden sei. Im Zuge dieser nicht angemeldeten Übung sei die Grundfläche insbesondere durch Graben von Löchern verändert und der Waldbestand durch Abhacken von Ästen beschädigt worde... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art79 ffB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Art5 StGG; Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch das bei Abhaltung einer Bundesheerübung auf dem Grundstück der Bf. ohne deren Zustimmung entfaltete Handeln; Verletzung im Eigentumsrec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, die Bf. seien Miteigentümer des Gutes N in 2284 Untersiebenbrunn. Am 12. August 1981 habe das Bundesheer auf Grundflächen des Gutes im Bereich von Waldbeständen eine Übung durchgeführt, welche vorher nicht gemeldet worden sei. Im Zuge dieser nicht angemeldeten Übung sei die Grundfläche insbesondere durch Graben von Löchern verändert und der Waldbestand durch Abhacken von Ästen beschädigt worde... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art79 ffB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Art5 StGG; Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch das bei Abhaltung einer Bundesheerübung auf dem Grundstück der Bf. ohne deren Zustimmung entfaltete Handeln; Verletzung im Eigentumsrec... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art79 ffB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Art5 StGG; Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch das bei Abhaltung einer Bundesheerübung auf dem Grundstück der Bf. ohne deren Zustimmung entfaltete Handeln; Verletzung im Eigentumsrec... mehr lesen...
Begründung: 1. Gegen den Bf. ist beim Kreisgericht Korneuburg zu Z ... Vr 949/82 ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Mordes nach §75 StGB anhängig. Über die gegen ihn von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage fand in der Zeit vom 5. November bis 18. Dezember 1984 die Hauptverhandlung vor dem Geschwornengericht am Sitz des vorgenannten Gerichtshofes statt, die mit einer Verurteilung des Bf. iS der erhobenen Anklage endete. 2. Wie der Bf. vorbringt, wurden für diese Haup... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Urteil des Geschwornengerichtes am Sitz des Kreisgerichtes Korneuburg vom 18. Dezember 1984, Z ... Vr 949/82, wurde über den Bf. wegen des Verbrechens des Mordes, begangen nach §75 StGB und des Vergehens nach §36 Abs1 lita Waffengesetz eine Freiheitsstrafe in der Dauer von zwanzig Jahren verhängt und seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. 2.1. Gegen diese - vom Bf. als verwaltungsbehördlicher Bescheid gewertete - Ent... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art91 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / BescheidGeschwornen- und SchöffenlistenGStPO §13 Abs4StPO §14 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; den Geschwornengerichten des geltenden Rechtes kommt Gerichtsqualität zu; keine Zuständigkeit des VfGH zur Überprüfung des Urteiles eines Geschwornengerichtes ... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art87 Abs3B-VG Art144 Abs1 / LegitimationGeschwornen- und SchöffenlistenG §40 StPO §300StPO §345 Abs1 Z1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anordnung des §40 Geschwornen- und SchöffenlistenG (Enthebung von der Dienstleistung) sind rein gerichtsorganisatorischer Natur; aus §300 StPO erwachsende subjektive Rechte des Angeklagten sind im strafgerichtlichen Verfahr... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Magistrats Wien, MA 6 - Rechnungsamt, Abgabenhauptverrechnung, vom 2. Jänner 1985 wurde das Ansuchen der bf. Gesellschaft um Bewilligung einer Zahlungserleichterung für Abgabenschuldigkeiten (nämlich Anzeigenabgabe samt Verspätungszuschlag) aus der Zeit von Oktober 1979 bis Mai 1984 abgewiesen. Mit Bescheid des Magistrats Wien, MA 6 - Rechnungsamt, vom 9. Jänner 1985 wurde ein weiteres Ansuchen um Bewilligung einer Zahlungserleichterung betreffend Vers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bf. wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes für Wien vom 7. Oktober 1981 schuldig erkannt, dadurch eine Verwaltungsübertretung nach §103 Abs2 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. 267 idF der Nov. BGBl. 615/1977, (im folgenden kurz: KFG) begangen zu haben, daß sie es unterlassen habe, der Behörde auf deren schriftliches Verlangen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Verlangens bekanntzugeben, wem die Bf. ihr KFZ ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 9950/1984 und 10394/1985; gleiche Erwägungen in
B456/82 und B616/82 vom selben Tag; ähnlich B585/83, B183/84,
B357/84, B839/84 und B952/84 vom selben Tag
Rechtssatz: KFG; Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Aufhebung von Teilen des §103 Abs2 als verfassungswidrig ... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungWAO §164 Abs4WAO §189WAO §198
Rechtssatz: WAO; mangelnde Ausschöpfung der nach §189 zustehenden Berufungsmöglichkeit gegen die Abweisung eines Stundungsansuchens; keine Zuständigkeit des VfGH mangels Instanzenzugserschöpfung Entscheidungstexte B 77,107/85 Entscheidungstext VfG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit einer an das Finanzamt für den XII., XIII., XIV. und XXIII. Bezirk in Wien gerichteten Eingabe vom 6. März 1979 stellte der Bf. den Antrag auf Durchführung des Jahresausgleiches für das Kalenderjahr 1978. In der Eingabe wurde ausgeführt, daß sich der Bf. in den Monaten Jänner und Feber des Jahres 1978 "zu Hause in Jugoslawien" aufgehalten habe, sodann bei einer Baufirma in Österreich als Saisonarbeiter beschäftigt gewesen und am 8. Dezember 1978 in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem 20. August wurde im 23. Stück des LGBl. für Wien unter der Nr. 30 die Bauordnungsnov. 1984 kundgemacht. Sie erschöpft sich in der Neufassung des - die Organisation der Bauoberbehörde betreffenden - §138 der Bauordnung. Ua. enthält diese Bestimmung nun einen neuen Absatz mit folgendem Inhalt: "(8) Dem Landesamtsdirektor oder dem von ihm bestellten Vertreter obliegt es, die Bescheide der Bauoberbehörde zu unterfertigen und im Verfahren vor dem Vf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit Bescheid vom 5. August 1982 hatte die Baubehörde dem Bf. - befristet bis 31. Dezember 1982 - die Errichtung eines 6 X 8 m großen Gebäudes (aus Holz) auf der Fläche zwischen Minigolfplatz, Liliputbahn und Hauptallee im Wr. Prater bewilligt. Für dieses Bauwerk wurde dem Bf. nach seiner Darstellung bei einer behördlichen Besichtigung im März 1983 in Gegenwart des Bezirksvorstehers und eines Beamten der Magistratsabteilung 69 (Grundstücksangelegenheiten) ei... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallStGG Art17, Art17aAVG §18 Abs4Wr BauO-Nov 1984, LGBl 30 ArtIIWr BauO 1930 §129 Abs10Wr BauO 1930 §138
Rechtssatz: Art17a StGG; die Kunstfreiheit - auch in ihrer Tragweite als Gegenstück zur Wissenschaftsfreiheit gedacht - entbindet nicht schlechthin von der Beachtung gesetzlicher Vorschriften... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 10155/1984
Rechtssatz: EStG 1972; Rechtsverletzung im Anlaßfall (Abweisung eines Antrages auf Durchführung des Jahresausgleiches) nach Aufhebung eines Teiles des §72 Abs2 als verfassungswidrig Entscheidungstexte B 275/81 Entsche... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art131 ffB-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabWr BauO-Nov 1984. LGBl 30 ArtII Beachte Kundmachung am 25. Juni 1985, LGBl. für Wien 30/1985; s. die
Anlaßfälle VfSlg. 10401/1985; B183/80 vom 27. September 1985;
B688/83, B56/84 und B79/84, alle vom 19. März 1986, sowie B246/83
Rechtssatz: Wr. Bauordnungsnov. 1984; die in ArtI... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Datenschutzkommission erteilte der A M GesmbH, einer Tochtergesellschaft der M AG Schweiz mit dem Sitz in Wien, mit Bescheid vom 8. Oktober 1981, Z 175.328/4-DSK/91, gemäß §32 des Datenschutzgesetzes - DSG -, BGBl. 565/1978, die Genehmigung zur Überlassung näher bestimmter Daten in das Ausland. Der
Spruch: des Bescheides lautet in Punkt 1 wie folgt: "Gem. §32 Datenschutzgesetz wird, soweit eine Genehmigungspflicht auch im Sinne der Verordnung BGBl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 350/1981 MRK Art10StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art13AVG §58DSG §32DSG §36 Abs4
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen eine belastende Nebenbestimmung, die mit der erteilten Genehmig... mehr lesen...