Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz lehnte mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 3. März 1983 den Antrag des Bf. (eines praktischen Arztes) ab, ihm das Halten einer ärztlichen Hausapotheke in Geinberg gemäß §29 Abs1 und §10 Abs3 des Apothekengesetzes, RGBl. 5/1907 idF vor der Nov. BGBl. 502/1984 (im folgenden kurz: ApG), zu bewilligen; dies deshalb, weil eine bestehende öffentliche Apotheke durch die angestrebte Hausapotheke in i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Dr. B P - sie ist praktische Ärztin in Graz und demnach Kammerangehörige der Ärztekammer für Stmk. - brachte am 14. März 1983 gegen die Vorschreibung der Kammerumlagen und Kammerbeiträge für Jänner bis Dezember 1982 einen Berichtigungsantrag gemäß §3 Abs1 und 2 der in der Vollversammlung der Ärztekammer beschlossenen und von der Stmk. Landesregierung bescheidmäßig genehmigten Beitrags- und Umlagenordnung ein, wobei von ihr jedoch nur die Errechnung des Ka... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Bf. sind je zur Hälfte Erben nach dem am 19. Juni 1980 verstorbenen Notar iR Dr. H G. Dieser erhielt im Jahre 1979 eine Pension von der Versicherungsanstalt des Österreichischen Notariats. Neben diesen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bezog er in diesem Jahr Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung von mehr als 10000 S. Er wurde daher für das Kalenderjahr 1979 zur Einkommensteuer veranlagt: Die Finanzlandesdirektion für Wie... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / BescheidÄrzteG 1949 §46 Abs5, §46 Abs6, §46 Abs7AVG §18 Abs4 idF BGBl 199/1983 AVG §73GeschäftsO des Verwaltungsausschusses der Stmk Ärztekammer §12 Abs1, §13
Rechtssatz: Geschäftsordnung des Verwaltungsausschusses der Stmk. Ärztekammer; Fristregelung in §12 lediglich interne Ordnungsvorschrift; unzulässiger Devolutionsantra... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Allg
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Zuständigkeit des VfGH zur Entscheidung über einen Antrag auf Aufhebung eines Bescheides in einem bezeichneten Umfang, wenn der Bescheid derart nicht trennbar ist Entscheidungstexte B 366/84 Entscheidungstext VfGH ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art6 / ErwerbsausübungApothekenG §28 ffApothekenG §4 Abs3ApothekenG §10 Abs3ApothekenG §29 Abs1ApothekenverpachtungsG §1 Abs1ApothekenverpachtungsG §4 Abs1 Z2ApothekenverpachtungsG §6, §10
Rechtssatz: ApothekenG; Ablehnung eines Antrages auf Halten einer ärztlichen Hausapotheke wegen Existenzgefährdung einer öffentliche... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9405 Ärztekammer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Beachte ähnlich: Beschl. vom selben Tag, B296/84 und B625, 626/84
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bekanntgabe von Umlagen und Beträgen durch die Ärztekammer an den Sozialversicherungsträger sowie Aufforderung zum Einbehalt - keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Stmk. vom 22. Feber 1984, Z B-205/83, wurde der Antrag des Dr. A K auf Berichtigung der Vorschreibung des Kammerbeitrages 1981 als unbegründet abgewiesen. 1.2. Des weiteren gab die Ärztekammer für Stmk. die von ihr für die Österreichische Ärztekammer einzuhebenden Umlagen sowie den der Vorschreibung der Beiträge zur Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kief... mehr lesen...