Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH
(VfSlg. 9931/1984 mit Bezugnahme auf VfSlg. 8669/1979) bildet die
Nichtausfolgung eines abgenommenen Führerscheines keinen tauglichen
Beschwerdegegenstand, weil sie nicht als ein in Ausübung
unmittelbar... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH
(VfSlg. 9931/1984 mit Bezugnahme auf VfSlg. 8669/1979) bildet die
Nichtausfolgung eines abgenommenen Führerscheines keinen tauglichen
Beschwerdegegenstand, weil sie nicht als ein in Ausübung
unmittelbar... mehr lesen...
Begründung: 1. Die auf Art144 B-VG gestützten, im wesentlichen gleichlautenden Beschwerden wenden sich gegen - nach Auffassung der Bf. unmittelbar gegen sie gerichtete - verwaltungsbehördliche Zwangsakte, welche am 19. Dezember 1984 auf der Straße in der Nähe von Orth an der Donau in der Form gesetzt worden seien, daß Gendarmeriebeamte einen Autobus, in welchem sich die Bf. befunden hätten, am Weiterfahren gehindert hätten, sodaß die Bf. ihre Reise zu Fuß hätten fortsetzen müssen.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH
(VfSlg. 9931/1984 mit Bezugnahme auf VfSlg. 8669/1979) bildet die
Nichtausfolgung eines abgenommenen Führerscheines keinen tauglichen
Beschwerdegegenstand, weil sie nicht als ein in Ausübung
unmittelbar... mehr lesen...
Begründung: 1. Die auf Art144 B-VG gestützten, im wesentlichen gleichlautenden Beschwerden wenden sich gegen - nach Auffassung der Bf. unmittelbar gegen sie gerichtete - verwaltungsbehördliche Zwangsakte, welche am 19. Dezember 1984 auf der Straße in der Nähe von Orth an der Donau in der Form gesetzt worden seien, daß Gendarmeriebeamte einen Autobus, in welchem sich die Bf. befunden hätten, am Weiterfahren gehindert hätten, sodaß die Bf. ihre Reise zu Fuß hätten fortsetzen müssen.... mehr lesen...
Begründung: 1. Die auf Art144 B-VG gestützten, im wesentlichen gleichlautenden Beschwerden wenden sich gegen - nach Auffassung der Bf. unmittelbar gegen sie gerichtete - verwaltungsbehördliche Zwangsakte, welche am 19. Dezember 1984 auf der Straße in der Nähe von Orth an der Donau in der Form gesetzt worden seien, daß Gendarmeriebeamte einen Autobus, in welchem sich die Bf. befunden hätten, am Weiterfahren gehindert hätten, sodaß die Bf. ihre Reise zu Fuß hätten fortsetzen müssen.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH
(VfSlg. 9931/1984 mit Bezugnahme auf VfSlg. 8669/1979) bildet die
Nichtausfolgung eines abgenommenen Führerscheines keinen tauglichen
Beschwerdegegenstand, weil sie nicht als ein in Ausübung
unmittelbar... mehr lesen...
Begründung: 1. Die auf Art144 B-VG gestützten, im wesentlichen gleichlautenden Beschwerden wenden sich gegen - nach Auffassung der Bf. unmittelbar gegen sie gerichtete - verwaltungsbehördliche Zwangsakte, welche am 19. Dezember 1984 auf der Straße in der Nähe von Orth an der Donau in der Form gesetzt worden seien, daß Gendarmeriebeamte einen Autobus, in welchem sich die Bf. befunden hätten, am Weiterfahren gehindert hätten, sodaß die Bf. ihre Reise zu Fuß hätten fortsetzen müssen.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH
(VfSlg. 9931/1984 mit Bezugnahme auf VfSlg. 8669/1979) bildet die
Nichtausfolgung eines abgenommenen Führerscheines keinen tauglichen
Beschwerdegegenstand, weil sie nicht als ein in Ausübung
unmittelbar... mehr lesen...
Begründung: 1. Die auf Art144 B-VG gestützten, im wesentlichen gleichlautenden Beschwerden wenden sich gegen - nach Auffassung der Bf. unmittelbar gegen sie gerichtete - verwaltungsbehördliche Zwangsakte, welche am 19. Dezember 1984 auf der Straße in der Nähe von Orth an der Donau in der Form gesetzt worden seien, daß Gendarmeriebeamte einen Autobus, in welchem sich die Bf. befunden hätten, am Weiterfahren gehindert hätten, sodaß die Bf. ihre Reise zu Fuß hätten fortsetzen müssen.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH
(VfSlg. 9931/1984 mit Bezugnahme auf VfSlg. 8669/1979) bildet die
Nichtausfolgung eines abgenommenen Führerscheines keinen tauglichen
Beschwerdegegenstand, weil sie nicht als ein in Ausübung
unmittelbar... mehr lesen...
Begründung: 1. Die auf Art144 B-VG gestützten, im wesentlichen gleichlautenden Beschwerden wenden sich gegen - nach Auffassung der Bf. unmittelbar gegen sie gerichtete - verwaltungsbehördliche Zwangsakte, welche am 19. Dezember 1984 auf der Straße in der Nähe von Orth an der Donau in der Form gesetzt worden seien, daß Gendarmeriebeamte einen Autobus, in welchem sich die Bf. befunden hätten, am Weiterfahren gehindert hätten, sodaß die Bf. ihre Reise zu Fuß hätten fortsetzen müssen.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH
(VfSlg. 9931/1984 mit Bezugnahme auf VfSlg. 8669/1979) bildet die
Nichtausfolgung eines abgenommenen Führerscheines keinen tauglichen
Beschwerdegegenstand, weil sie nicht als ein in Ausübung
unmittelbar... mehr lesen...
Begründung: 1. Die auf Art144 B-VG gestützten, im wesentlichen gleichlautenden Beschwerden wenden sich gegen - nach Auffassung der Bf. unmittelbar gegen sie gerichtete - verwaltungsbehördliche Zwangsakte, welche am 19. Dezember 1984 auf der Straße in der Nähe von Orth an der Donau in der Form gesetzt worden seien, daß Gendarmeriebeamte einen Autobus, in welchem sich die Bf. befunden hätten, am Weiterfahren gehindert hätten, sodaß die Bf. ihre Reise zu Fuß hätten fortsetzen müssen.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH
(VfSlg. 9931/1984 mit Bezugnahme auf VfSlg. 8669/1979) bildet die
Nichtausfolgung eines abgenommenen Führerscheines keinen tauglichen
Beschwerdegegenstand, weil sie nicht als ein in Ausübung
unmittelbar... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH
(VfSlg. 9931/1984 mit Bezugnahme auf VfSlg. 8669/1979) bildet die
Nichtausfolgung eines abgenommenen Führerscheines keinen tauglichen
Beschwerdegegenstand, weil sie nicht als ein in Ausübung
unmittelbar... mehr lesen...
Begründung: 1. Die auf Art144 B-VG gestützten, im wesentlichen gleichlautenden Beschwerden wenden sich gegen - nach Auffassung der Bf. unmittelbar gegen sie gerichtete - verwaltungsbehördliche Zwangsakte, welche am 19. Dezember 1984 auf der Straße in der Nähe von Orth an der Donau in der Form gesetzt worden seien, daß Gendarmeriebeamte einen Autobus, in welchem sich die Bf. befunden hätten, am Weiterfahren gehindert hätten, sodaß die Bf. ihre Reise zu Fuß hätten fortsetzen müssen.... mehr lesen...
Begründung: 1. Die auf Art144 B-VG gestützten, im wesentlichen gleichlautenden Beschwerden wenden sich gegen - nach Auffassung der Bf. unmittelbar gegen sie gerichtete - verwaltungsbehördliche Zwangsakte, welche am 19. Dezember 1984 auf der Straße in der Nähe von Orth an der Donau in der Form gesetzt worden seien, daß Gendarmeriebeamte einen Autobus, in welchem sich die Bf. befunden hätten, am Weiterfahren gehindert hätten, sodaß die Bf. ihre Reise zu Fuß hätten fortsetzen müssen.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH
(VfSlg. 9931/1984 mit Bezugnahme auf VfSlg. 8669/1979) bildet die
Nichtausfolgung eines abgenommenen Führerscheines keinen tauglichen
Beschwerdegegenstand, weil sie nicht als ein in Ausübung
unmittelbar... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH
(VfSlg. 9931/1984 mit Bezugnahme auf VfSlg. 8669/1979) bildet die
Nichtausfolgung eines abgenommenen Führerscheines keinen tauglichen
Beschwerdegegenstand, weil sie nicht als ein in Ausübung
unmittelbar... mehr lesen...
Begründung: 1. Die auf Art144 B-VG gestützten, im wesentlichen gleichlautenden Beschwerden wenden sich gegen - nach Auffassung der Bf. unmittelbar gegen sie gerichtete - verwaltungsbehördliche Zwangsakte, welche am 19. Dezember 1984 auf der Straße in der Nähe von Orth an der Donau in der Form gesetzt worden seien, daß Gendarmeriebeamte einen Autobus, in welchem sich die Bf. befunden hätten, am Weiterfahren gehindert hätten, sodaß die Bf. ihre Reise zu Fuß hätten fortsetzen müssen.... mehr lesen...
Begründung: 1. Die auf Art144 B-VG gestützten, im wesentlichen gleichlautenden Beschwerden wenden sich gegen - nach Auffassung der Bf. unmittelbar gegen sie gerichtete - verwaltungsbehördliche Zwangsakte, welche am 19. Dezember 1984 auf der Straße in der Nähe von Orth an der Donau in der Form gesetzt worden seien, daß Gendarmeriebeamte einen Autobus, in welchem sich die Bf. befunden hätten, am Weiterfahren gehindert hätten, sodaß die Bf. ihre Reise zu Fuß hätten fortsetzen müssen.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH
(VfSlg. 9931/1984 mit Bezugnahme auf VfSlg. 8669/1979) bildet die
Nichtausfolgung eines abgenommenen Führerscheines keinen tauglichen
Beschwerdegegenstand, weil sie nicht als ein in Ausübung
unmittelbar... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH (VfSlg. 9931/1984 mit Bezugnahme auf VfSlg. 8669/1979) bildet die Nichtausfolgung eines abgenommenen Führerscheines keinen tauglichen Beschwerdegegenstand, weil sie nicht als ein in ... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4AVG §58 Abs3B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; AVG 1950 idF BGBl. 199/1982; mangelnde Bescheidqualität einer Erledigung, die weder die Unterschrift des Genehmigenden noch die Unterschrift des die Ausfertigung Beglaubigenden enthält Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Mitteilung des BMF, daß es als Versicherungsaufsichtsbehörde keinen Grund zur Ergreifung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen fände. Einer derartigen Mitteilung kommt nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH kein Bescheidcharakter zu (s. zB VfSlg. 10023/1984) ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Absperrung eines Gebietes mit der Wirkung, daß Autobusse in dieses nicht einfahren konnten; keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gegen Benützer eines Autobusses Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Aufforderung zur Bezahlung einer Geldstrafe, die mit einer an eine Adressatin ähnlichen Namens gerichteten Strafverfügung verhängt worden ist; keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt (mit Hinweis auf VfSlg. 828... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGB §21
Rechtssatz: Art144 B-VG; Weder Art144 B-VG noch eine andere Bestimmung räumt dem VfGH die Befugnis ein, über Maßnahmen nach §21 Abs2 StGB zu entscheiden; die Zuständigkeit zur Entscheidung über vorbeugende Maßnahmen nach §21 StGB liegt gemäß §25 Abs2 leg. cit. beim (ordentlichen) Gericht ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationDSt 1872 §17 Abs3 Z1 litc
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; (kassatorische) Stattgebung einer Berufung gegen die vom Disziplinarrat der Oö. Rechtsanwaltskammer verfügte einstweilige Maßnahme der vorläufigen Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft gemäß §17 Abs3 Z1 litc Disziplinarstatut wegen Verletzung des Parteiengehörs; hier keine Ver... mehr lesen...